Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten
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Entwurf des BLW vom 21. Januar 2008
Verordnung des EVD über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung, Silierungszusätzen und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV)
Änderung vom…
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement
verordnet:
I
Die Futtermittelbuch-Verordnung des EVD vom 10. Juni 19991 wird wie folgt geändert:
Ingress
gestützt auf die Artikel 3 Absätze 1 und 2, 5 Absatz 3, 6 Absatz 3, 7 Absätze 2 und 4, 7a Absatz 3, 12 Absatz 5, 13 Absätze 3 und 4, 14 Absätze 2 und 3, 17 Absatz 4, 20 Absatz 2, 20d Absatz 2, 20e Absatz 5, 20g Absätze 1 und 2, 22 Absatz 4, 23a Absatz 1, 23b Absatz 3 und 24 der Futtermittel-Verordnung vom 26. Mai 19992,
Gliederungstitel vor Art. 2
1. Abschnitt
Ausgangsprodukte
Art. 3 Gehaltsanforderungen
1 Von den Gehaltsanforderungen für Ausgangsprodukte nach Anhang 1 kann abgewichen werden, wenn zwischen den Parteien anderslautende vertragliche Abmachungen vereinbart werden und die abweichenden Gehalte deklariert werden.
2 Falls im Anhang 1 nicht anders vermerkt, darf der Gehalt an salzsäure-unlöslicher Asche 2.2 % (bezogen auf die Trockensubstanz [TS]) nicht übersteigen.
3 Bindemittel dürfen nicht mehr als 3 % des Gesamtgewichtes von Ausgangsprodukten ausmachen.
1 SR 916.307.1
2 SR 916.307
2008–......