Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten

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Direktzahlungsverordnung

In der bisherigen RAUS-Verordnung war für Hirsche und Bisons einzig die ganzjährige Haltung im Freien vorgeschrieben. Diese Anforderung entspricht den geltenden Tierschutzvorgaben. Weil die RAUS-Vorschriften für diese Tierkategorien somit keine Mehrleistung beinhalten, wird das RAUS-Programm für Hirsche und Bisons aufgehoben.

Im Rahmen der Anhörung der Ethobeitragsverordnung wurde gefordert, dass die RAUS-Beiträge für säugende Zuchtsauen, die durch die Aufteilung der bisherigen Kategorie Zuchtschweine, für die Züchter verloren gehen, in RAUS-Beiträge für nicht säugende Zuchtsauen umgelagert werden. Dies entspricht einer Erhöhung dieser Beiträge auf 245 Franken.

Auf Grund der Stellungnahmen in der Vernehmlassung zur Verordnungsänderung vom November 2007 wird auf die Aufteilung des RAUS-Programms in RAUS-Laufhof und RAUS-Weide verzichtet.

Art. 67 Beitrag und Abrechnung

Abs. 1

Redaktionelle Anpassung des für die Beitragsberechnung massgebenden Bestandes.

Art. 70 Kürzung und Verweigerung der Beiträge

Abs. 1 Bst. f

Das Tierseuchengesetz sieht in Artikel 48 eine Busse von maximal 2'000 Franken vor, wenn eine Übertretung der Meldpflicht beim Tierverkehr festgestellt wird. Da die massgebenden Rindviehbestände neu anhand der TVD-Daten berechnet werden, ist eine korrekte Meldung des Tierverkehrs auch für den Vollzug der Direktzahlungsverordnung unerlässlich. Deshalb sollen die im Rahmen der koordinierten Kontrollen festgestellten Falschangaben oder unterlassene Angaben ebenfalls nach der Kürzungsrichtlinie der LDK sanktioniert werden. In der Richtlinie der LDK ist ein Abzug nach Punkten bzw. in Prozenten aufzunehmen.

Art. 73a Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 26. November 2003

Mit Ausnahme von Absatz 2 werden die Übergangsbestimmungen aufgehoben.

4.4 Auswirkungen

4.4.1 Bund

Keine finanzielle und personelle Auswirkungen: Die geschätzten Ausgaben liegen im Rahmen der bewilligten Kredite. Nach heutiger Schätzung können die vorgeschlagenen Beitragsansätze - unter Vorbehalt allfälliger Sparmassnahmen und unerwarteter, zusätzlicher Mehrbeteiligungen an Öko- oder Ethoprogrammen – für die Jahre 2009 bis 2011 unverändert bleiben. Gegenüber dem Legislaturfinanzplan vom November 2007 ist im Budget für das Jahr 2009 eine Verschiebung von rund 20 Mio. Franken von den allgemeinen zu den ökologischen Direktzahlungen erforderlich. Diese soll im Rahmen des Budgetprozesses 2009 umgesetzt werden. Gründe: Mehrbeteiligung an Ethoprogrammen insbesondere aufgrund grösserer Rindviehbestände, Beteiligungszunahme und bereits beschlossene, höhere Beiträge für Ökoqualität und Vernetzung, erwartete Beteiligungsentwicklung an den Ressourcenschutzprogrammen.

4.4.2 Kantone

In personeller Hinsicht sind für die Kantone keine Auswirkungen zu erwarten. Die EDV-Systeme für die Administration der Direktzahlungen sind im Rahmen der Wartung anzupassen.