Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten

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Direktzahlungsverordnung

4.4.3 Volkswirtschaft

In Folge Umstellung von der Selbstdeklaration der Rindviehbestände auf den Datenbezug ab TVD und der damit verbundenen Änderung der Tierkategorien und der GVE-Faktoren erhöht sich der massgebende Rindviehbestand insgesamt um rund 8'000 GVE. Davon werden für ca. 7'000 GVE RAUS-Beiträge und für ca. 5'000 GVE BTS-Beiträge entrichtet. Der Durchnittsbestand über das ganze Jahr (ohne sömmerungsbedingte Abwesenheit) ist in den Sommermonaten leicht tiefer als im Winter. Dies ist nicht zuletzt auch auf die bisherige Stichtagserhebung bzw. Abstützung des massgebenden Rindviehbestand auf die Winterfütterungszeit zurückzuführen. Bei der bisherigen Methode wurde jeweils der kleinere Rindviehbestand vom Stichtag oder vom 1. Januar des Beitragsjahres

berücksichtigt. Ein Durchschnittsbestand ist deshalb in der Regel höher als der bisherige

massgebende Bestand. Der anhand der TVD-Daten berechnete massgebende Bestand nimmt nur relativ geringfügig zu, weil die geringeren Bestände im Sommer den Durchschnittswert reduzieren.

Würde man nur die Winterfütterungszeit für die Durchschnittsberechnung berücksichtigen, wäre eine höhere Zunahme des Bestandes zu verzeichnen.

Mit der Anrechnung der Mais- und Futterrübenflächen bei der Beitragsbegrenzung (Förderlimite)

erhöht sich der für RGVE-Beiträge berechtigte Bestand insgesamt um rund 24'000 GVE. Davon entfällt je die Hälfte auf die Kategorie mit dem Beitragsansatz von 660 Franken/RGVE und die

Kategorie mit 430 Franken/RGVE.

Die folgende Abbildung zeigt die Trendlinien der RGVE-Beiträge und der Marktstützung Milch in Franken pro RGVE im Verhältnis zur vermarkteten Milch in kg pro RGVE. Im Vergleich zum Jahr 2007 hätten mit der Umsetzung des Vorschlages des Bundesrates die Betriebe mit tiefer und mit hoher vermarkteter Milch je RGVE Stützungsmittel verloren. Im mittleren Bereich hätte die Stützung

hingegen zugenommen. Auf Grund der Parlamentsbeschlüsse stehen mehr Mittel für die

Marktstützung Milch zur Verfügung. Zur Erhaltung der Stützungsparität wird die Differenzierung in drei Beitragskategorien beibehalten. Die Trendlinie (Trend Verordnung) zeigt, dass mit den gewählten Ansätzen für die Betrieb mit geringer oder keiner vermarkteten Milch je RGVE eine Situation entsteht, die in etwa in der Mitte zwischen der Botschaftsvariante und der Situation von 2007 steht.

Insbesondere die intensiveren Milchproduzenten erhalten eine höhere Stützung, als mit der Botschaft vorgesehen war.

Abbildung 1: RGVE-Beiträge und Marktstützung Milch im Verhältnis zur vermarkteten Milch je

RGVE

Insgesamt ist festzuhalten, dass die Verordnung der parlamentarischen Beratung der AP2011 und damit dem Willen des Eidgenössischen Parlamentes Rechnung trägt. Die Stützungsparität zwischen Milch und Fleischproduktion bleibt im Rahmen der Kredite gewahrt.