Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 59 Seiten

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1.5.4 Rettungswesen

Nach Unfallereignissen dauert es oft zu lange, bis verletzte Personen die erforderliche ärztliche Behandlung erhalten. Viele Strassenbenützende sind nicht in der Lage, die Rettungsdienste richtig und in kürzester Zeit zu alarmieren. Oft verstreicht auch zu viel Zeit, bis die Rettungskräfte am Unfallort eintreffen und die Verletzten versorgen können. Die Abläufe in der Rettungskette sind noch verbesserungsfähig.

1.5.5 Gesellschaftliches Problembewusstsein (Awareness)

Dass der Strassenverkehr Jahr für Jahr Getötete und Verletzte fordert, die mit verhältnismässigem Mitteleinsatz vermieden werden könnten, ist noch nicht genügend ins politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bewusstsein gelangt. Strassenverkehrsunfälle, auch solche mit gravierendsten Folgen, werden zwar im Tagesgeschäft zur Kenntnis genommen, aber die menschlich schwerwiegenden Folgen wie auch die Kosten für die Volkswirtschaft finden allgemein zu wenig Beachtung.

1.6 Verfassungsrechtliche Vorgaben

Die Bundesverfassung verlangt, dass die Grundrechte in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen müssen (Art. 35 Abs. 1BV1). Den staatlichen Behörden erwächst daraus der Auftrag, durch positive Massnahmen Grundrechtsverletzungen zu verhindern und Beschränkungen der grundrechtlich geschützten Freiheiten vorzubeugen. Weil Verkehrsunfälle die von der persönlichen Freiheit (Art. 10 BV) und der Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) geschützten Rechtsgüter (Leib und Leben, körperliche Unversehrtheit, Eigentum) beeinträchtigen, sind die zuständigen Behörden durch die Verfassung ermächtigt, auf eine Reduktion von Verkehrsunfällen mit geeigneten Mitteln hinzuwirken. Hierfür zuständig sind die Bundesbehörden, da der Erlass von Vorschriften über den Strassenverkehr dem Bund zugewiesen ist (Art. 82 Abs. 1 BV).

Der Bundesrat hat einen entsprechenden Handlungsbedarf erkannt, indem er den Auftrag zur Erarbeitung eines Handlungsprogramms für mehr Sicherheit im Strassenverkehr erteilt hat. Mit dem Handlungsprogramm Via sicura soll die Anzahl der im Strassenverkehr Getöteten und Schwerverletzten innerhalb der nächsten zehn Jahre signifikant gesenkt werden.

2 Grundzüge der Vorlage

2.1 Die Hauptzielsetzungen von Via sicura

Aus den wesentlichen Einflussfaktoren des Strassenunfallgeschehens gehen fünf Hauptziele hervor, die bei der Erarbeitung des Handlungsprogramms Via sicura formuliert wurden und bei deren Erreichung die Verkehrssicherheit in der Schweiz nachhaltig verbessert werden kann:

1. Die Sicherheit im Strassenverkehr geniesst in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft den gleich hohen Stellenwert wie die Mobilität;

1 SR 101