Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 104 Seiten

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- Obwohl der Bundesrat diese Vorlage initiiert, kommt von dieser Seite keine finanzielle Unterstützung. Die

ganze Last der Massnahmen wird auf die Verkehrsteilnehmer und die Kantone verteilt. Für die Letzteren hat dies Auswirkungen auf die Infrastruktur und die Logistik (VD).

- Auch nur eine Teilumsetzung führt zu erheblichem Mehraufwand (MFK SO).

- Finanzielle und administrative Auswirkungen auf Gemeinden sind nicht dargestellt (LITRA).

- Programm enthält keine klare Prioritätensetzung (SAB, SBV).

- Es fehlen weitestgehend Interessenabwägungen zwischen den Massnahmen mit finanziellen Folgen und den

übrigen Aufgaben und den übergeordneten finanzpolitischen Zielsetzungen der Kantone (BPUK, KKJPD,

LITRA).

- Es ist eine nachhaltigere, koexistenzielle Verkehrsplanung zu verfolgen, die vermehrt auch die Bedürfnisse

des Langsamverkehrs unterstützt (VCS).

- Es wird zu wenig berücksichtigt, dass für schwächere Verkehrsteilnehmende (Kinder, ältere Leute), nicht nur

die Sicherheit, sondern auch die Bewegungsfreiheit verbessert werden muss (Aefu, ASPE, Kibü BS, Netzwerk K&V).

Allgemeine Bemerkungen zu den Massnahmen:

- Ein wesentlicher Teil der vorgeschlagenen Massnahmen ist nachvollziehbar und leicht zu verteidigen (VSR).

- Das Massnahmenpaket ist auf die Hauptunfallursachen abzustimmen. Die Massnahmen zur Erhöhung der

Verkehrssicherheit sind systematisch auf ihre Wirkung zu prüfen, z.B. die Abschaffung des Handzeichens vor dem Überqueren des Fussgängerstreifens (FDP).

- Zielerreichung nur mit verständlichen, überzeugenden und vollzugstauglichen Massnahmen (ZH, asa).

- Massnahmen, die auf eine Diskriminierung einzelner Personengruppen abzielen, werden abgelehnt, z.B.

Autohaftpflichtversicherung aufgrund der Nationalität (SP).

- Massnahmen im Bereich Prävention und Integration sind sinnvoll und sollen unterstützt werden. Dabei sollen

die unterschiedlichen Personengruppen über geeignete Kanäle angesprochen werden (SP).

- Der scheinbare Effizienzgewinn einiger Massnahmen wirkt sich gerade negativ auf die Verkehrssicherheit aus

(Beweisprobleme bei der beweissicheren Atemprobe; zusätzliche Kosten beim Verweis des Ordnungsbussenverfahrens auf das Betreibungsverfahren, wodurch das Straf- bzw. das Strafprozessrecht ausgehebelt und dessen abschreckende Wirkung infrage gestellt würde) (ZH).

- Möglichst wenige neue, aber einfach umsetzbare Massnahmen mit grösstmöglicher Wirkung (SGV).

- Fokussierung auf Beseitigung von Gefahrenstellen (bauliche Massnahmen) und auf Risikogruppen (z.B. Ra-

ser) (SGV).

- Das Schwergewicht der Massnahmen ist auf infrastrukturelle und betriebliche Massnahmen zu legen (ASTAG,

IGWV, Car Tourisme Suisse, strasseschweiz).

- Umsetzung nur sinnvoll, wenn die Massnahmen verhältnismässig und zielführend sind (economiesuisse).

- Keine Kriminalisierung oder Bevormundung der Motorfahrzeuglenkenden (ANCV, ASCV, ASG, ASTAG, Car

Tourisme Suisse, Distiswiss, economiesuisse, FSS, IGWV, ISV, Post, SEVS, sgv usam, Viniharass).

- Keine Massnahmen, welche die persönliche Freiheit einschränken wie obligatorische Weiterbildung oder

Persönlichkeitstests zur Prüfung der charakterlichen Eignung (FDP).

- Grosse Vorbehalte gegenüber Massnahmen, die korrekt fahrende Motorfahrzeuglenkende in strafrechtlicher

und finanzieller Hinsicht unverhältnismässig in die Verantwortung nehmen bzw. kriminalisieren wollen (SDHM, sgv usam, strasseschweiz).

- Polizeiliche Massnahmen können oft viel günstiger und auch leichter umgesetzt werden als bauliche und

haben eine weitaus bessere Kostenwirksamkeit. Mit baulichen Massnahmen kann nur ein kleiner Teil der angestrebten Gesamtwirkung erzielt werden (SO, BPUK, KKJPD, LITRA).

- Der Fokus ist auf vermehrte Polizeipräsenz auf der Strasse zu richten (UR).

- Die Massnahmen dürfen nicht zu übertriebenen Einschränkungen der Bürger führen und nicht als Kollektiv-

strafe empfunden werden (GL); keine Belastung nach dem Giesskannenprinzip (LU).

- Schwer umsetzbare extreme Massnahmen, die nicht akzeptiert werden und nicht kontrolliert werden können,

müssen weggelassen oder vertieft geprüft werden (TCS).

- Es ist zu fragen, inwiefern viele der vorgeschlagenen Massnahmen ein angemessenes Kosten-Nutzen-

Verhältnis aufweisen und nicht vielmehr den Eindruck eines übermässigen Drucks auf die Bevölkerung erwecken (TI).