Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 104 Seiten

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- Die massiven Eingriffe in die persönliche Freiheit führen faktisch zu einer Kriminalisierung und Bevormundung

der sich korrekt verhaltenden Verkehrsteilnehmenden und stellen sie unter Generalverdacht (SVP).

- Zunehmende Kriminalisierung der Verkehrsteilnehmenden (motosuisse).

- Mehr Bürokratie und massiver Ausbau des Verwaltungsapparates (SVP).

- Instrumente zur Finanzierung sind klar ungenügend (SVP).

- Keine neuen Zwangsgebühren durch Erhöhung des Zuschlags auf der Motorfahrzeug-Haftpflicht-

versicherungsprämie auf 5 % (IGM).

- Gegen totale Überwachung und Kriminalisierung der Strassenverkehrsteilnehmenden (IGM).

Allgemeine Bemerkungen bei teilweiser Ablehnung der Vorlage

- Fehlende Verhältnismässigkeit (SZ, FMS sinngemäss).

- Infrastrukturmassnahmen können weitere Verbesserungen bewirken; keine weiteren Behinderungen des

Individualverkehrs und keine generelle Senkung der geltenden Höchstgeschwindigkeiten (FMS).

- Allfällige Finanzierung ist über die zweckgebundene Mineralölsteuer sicherzustellen (FMS).

3.2 Bemerkungen zu den Umsetzungsvarianten

3.2.1 Allgemeine Bemerkungen

- Verantwortung für Bau, Betrieb und Unterhalt des Strassennetzes liegt bei den Kantonen (AR, SG, SO, FDK).

- Im Handlungsprogramm fehlt eine Darstellung von Kosten und Wirkungen nach Massnahmenkategorien, z.B.

nach baulichen oder polizeilichen Massnahmen. Das Kosten/Nutzenverhältnis des gesamten Projektes muss deshalb ernsthaft hinterfragt werden (BPUK, KKJPD, LITRA).

- Es fehlen Angaben sowohl über die finanziellen Auswirkungen der Massnahmen als auch über die indirekten

Kosten (medizinische Untersuchungen, Erneuerung des Führerausweises für die Inhaber und die Kantone, zusätzliche Arbeitsbelastung der Gerichte und der Strassenverkehrsämter) (VD).

- Verknüpfung der Unfallzahlen mit den Finanzierungsmodellen ist problematisch und nicht nachvollziehbar

(ZH).

- Finanzierungsmodelle sind auf Kosten/Nutzenverhältnisse zu evaluieren (SO).

- Massnahmen sind auf Effizienz, Kosten und Akzeptanz hin zu überprüfen (FDP).

- Für die vorgeschlagene Finanzierung der Verbesserung des Strassennetzes im Aufgabenbereich der Kantone

soll der Bund aufkommen (SG, SO).

- Für sämtliche Massnahmen, die in den Kantonen zu Mehraufwand führen, müssen die entsprechenden Res-

sourcen bereitgestellt werden (BS).

- Der Bund soll die Massnahmen teilweise finanzieren (FR).

- Die vorgeschlagenen Massnahmen sollten die Strukturen/Zuständigkeiten der NFA respektieren und nicht zu

neuen Querverflechtungen führen (BL).

- Die Kompetenzabgrenzung der NFA darf weder direkt noch indirekt beeinflusst werden (SO, BPUK, KKJPD,

LITRA).

- Finanzierung vollumfänglich mit den bisher verfügbaren Mitteln (ASTAG, Car Tourisme Suisse, IGWV, Post,

SDHM, strasseschweiz), da der Strassenverkehr bereits durch andere Abgaben stark belastet ist (ASTAG, Car Tourisme Suisse, IGWV).

- Es fehlen konkrete Hinweise darauf, wie die bereits bestehenden und zweckgebundenen Abgaben als solche

verwendet werden sollen (Mineralölsteuer etc.) (motosuisse).

- Fordert der Bund bei Kantonsstrassen bauliche Massnahmen, soll er die entsprechenden Mehrkosten aus

eigenen Quellen finanzieren (LITRA).

- Die Variante 300 Mio. Franken pro Jahr wird als absolutes Minimum betrachtet. Einen wichtigen Eckpunkt

bildet die Zweckbindung der Bussengelder (VCS).

- Zusätzliche Finanzierung unnötig, da fast alle Massnahmen auf dem Verordnungsweg ohne Kostenfolgen

umgesetzt werden können (eco swiss).

- Keine Einführung neuer Abgaben zulasten der Verkehrsteilnehmenden (sgv usam).