Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 104 Seiten

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massgebend (TG, Kapo AI). Die Versicherungen müssen immer wieder auf Angaben der Polizei zurückgreifen, weil Rückmeldungen von Unfallbeteiligten mangelhaft sind oder bei Ausländern gar nicht erfolgen (GR). Es entsteht ein administrativer Mehraufwand (KSPD).

- Betreffend die Entlastung der Polizei von ihrer Meldepflicht in Bezug auf Unfälle mit Sachschäden wird davon

ausgegangen, dass die Daten zwar durch die Polizei nicht an das SVUP gemeldet werden müssen, aber nach wie vor ein Polizeirapport zu erstellen ist (ZG).

- Die heutige Unfallstatistik ist fragwürdig. Es müsste für den Rückgang von Unfällen auch die Verdrängung

gewisser Verkehrsteilnehmer aus dem öffentlichen Verkehr berücksichtigt werden (SP, Aefu, ASPE, Netzwerk K&V).

- Es ist fraglich, ob bei Unfällen, welche ohne Beizug der Polizei erledigt werden (d.h. in der Regel nur geringe

Sachschäden), überhaupt Anhaltspunkte gefunden werden können, um Unfallschwerpunkte zu rekonstruieren oder geeignete Gegenmassnahmen zu erarbeiten (ZG).

- Unter Artikel 104g E-SVG müssen Unfallskizze und Unfallbeschrieb zwingend aufgeführt sein, ansonsten sind

die Aufgaben nicht realisierbar (bfu, VfV).

- Die Unfalldaten der Kantone und der Versicherer müssen kompatibel sein (BL, FR, bfu, KKPKS, VfV).

- Die Verwendung von Versicherungsdaten für Unfälle ohne Personenschäden muss sorgfältig durchdacht

werden, v.a. in Bezug auf Qualität und Wahrhaftigkeit und Übereinstimmung der Unfallprotokolle (bfu, VfV).

- Bei der Verknüpfung von Datensätzen im Rahmen von MISTRA sind auch die medizinischen Informationen

aufzuführen (bfu, VfV).

- Es ist zu berücksichtigen, dass FABER, ADMAS und MOFIS bestimmte Personengruppen (wie Kinder, Velo-

fahrer usw.) nicht beinhalten. Deshalb sollten Merkmale, die als besonders wichtig erachtet werden, im Unfallprotokoll erhoben werden (bfu, VfV).

- In der Statistik sollte mangelndes Sehvermögen berücksichtigt werden (OPTICS, Pro Velo Thun, Pro Velo

Schweiz, SOV, umverkehR). Bei der Unfallaufnahme müsste ein entsprechender Test gemacht (OPTICS,

SOV) und das Unfallaufnahmeprotokoll dementsprechend angepasst werden (Pro Velo Thun, Pro Velo

Schweiz, umverkehR).

- Es sollen Angaben zur Strassengeometrie erfasst werden (z.B. Fahrbahnbreite, Durchfahrtsbreite bei Fuss-

gängerschutzinseln) (Fussverkehr). Es sollten auch Daten über Unfälle auf Trottoirs, durchgezogenen Trottoirs und in Fussgängerzonen erfasst werden (Pro Velo Thun, Pro Velo Schweiz, umverkehR).

- Unfälle, welche getötete oder schwer verletzte Personen zur Folge haben, sollen hinsichtlich Verkehrsverhal-

ten, bauliche, technische und organisatorische Massnahmen sowie Einsatz der Rettungskräfte analysiert und ausgewertet werden (SP).

- Die Unfallstatistik soll mit Angaben zu den Fahrzeugen (Marke, Typ, Gewicht) ergänzt werden, damit gefährli-

che Fahrzeuge identifiziert und zusätzliche Massnahmen ergriffen werden können (Fussverkehr, VfmF).

- Zugriffsmöglichkeit von Stellen ausserhalb des ASTRA (z.B. der bfu) sollte garantiert werden (bfu, VfV).

- Die Datenhoheit für die von der Polizei aufgenommenen und rapportierten Unfälle muss bei der Polizei blei-

ben (AI, TG, ZH, Kapo AI).

- Die Informatik muss angepasst, einfach und effizient sein. Es darf keine zusätzliche Belastung der Kantone

entstehen (JU).

- Das Dateneinsichtsrecht des Nationalen Versicherungsbüros und des Nationalen Garantiefonds ist in straf-

prozessualer und datenschutzrechtlicher Hinsicht problematisch (ZH).

- Es fehlt eine Präzisierung der Datenhoheit und damit auch der Verantwortung (LU, SZ). Der Datenschutz

muss gewährleistet werden (Kappeler O.).

- Bei Unfällen, die nur von den Versicherungen aufgenommen werden, stellt sich die Frage, ob gestützt auf

diese Daten nachträglich ein Verfahren durchzuführen ist (ZG).

Ablehnung: BE, GL, NE, ZH, FDP, ANCV, ASCV, ASG, ASTAG, ATVSL, BUL, Car Tourisme Suisse, Distiswiss,

FER, FMH, FPS, FSS, IGWV, Ingenbohl, ISV, IVT ETH ZH, NVB&NGF, Post, SEVS, SFMGV, SVS, SVV, TCS,

Viniharass, VSPB, 2 Private

Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:

- Der Aufwand ist im Verhältnis zum Nutzen zu gross (GL).

- Auch die Unfälle mit lediglich Sachschäden sind zu erfassen und durch die Polizeiorgane an das BFS und das

ASTRA zu melden (IVT ETH ZH).