Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 104 Seiten
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- Es ist fraglich, ob bei Unfällen, welche ohne Beizug der Polizei erledigt werden (d.h. in der Regel nur geringer
Sachschaden), überhaupt Anhaltspunkte gefunden werden können, um Unfallschwerpunkte zu rekonstruieren oder geeignete Gegenmassnahmen zu erarbeiten (BE).
- Bei Unfällen, die nur von den Versicherungen aufgenommen werden, stellt sich die Frage, ob gestützt auf
diese Daten nachträglich ein Verfahren durchzuführen ist (BE).
- Daten von Bagatell- und kleinen Sachschäden zu sammeln ist unnötig, da für die Unfallstatistik von geringem
Wert (ASTAG, Car Tourisme Suisse, IGWV, FPS, Post).
- Mit den zur Verfügung stehenden elektronischen Hilfsmitteln ist die Umsetzung nicht möglich. Voraussetzun-
gen dazu wären: Einführung des neuen Unfall-Protokolls in allen Kantonen; der Bund stellt den Kantonen ein einheitlich anzuwendendes MISTRA-Auswertungstool zur Verfügung; die Verkehrsdaten für Kantonsstrassen und auch für wichtige Gemeindestrassen müssen an zentraler Stelle, z.B. als MISTRA-Tool verfügbar sein (BE).
- Ist in Anbetracht des Datenschutzes fraglich (ASTAG, Car Tourisme Suisse, IGWV, FMH, Post). Die Proble-
matik des Zugriffs auf die Unfallskizzen und deren Detaillierungsgrad sowie die damit zusammenhängenden datenschutzrechtlichen Fragen müssen beachtet werden (BE).
- Das Nebeneinander der Unfallerfassung durch die Polizei und Versicherungen ist nicht ausreichend geklärt.
Aus der Erfassung der Versicherungen können qualitative Probleme resultieren. Dass die Datenbasis gesamtschweizerisch auf eine einheitliche Plattform gelegt werden soll, ist grundsätzlich zu begrüssen (BE).
- Betreffend die Entlastung der Polizei von ihrer Meldepflicht in Bezug auf Unfälle mit Sachschäden (erläutern-
der Bericht, S. 44) wird davon ausgegangen, dass die Daten zwar durch die Polizei nicht an das SVUP gemeldet werden müssen, aber nach wie vor ein Polizeirapport zu erstellen ist (BE).
- Der Ausschluss des ASTRA von der Bearbeitung von Daten und deren Zweckverwendung im SVUP auf for-
mellgesetzlicher Stufe ist zu rigide (BE).
- Die Verbesserung der Statistik wird grundsätzlich befürwortet. Es müsste jedoch definiert werden, was genau
als Strassenverkehrsunfall gilt. Der Zugang der Versicherungen ins Register gemäss Artikel 104f muss wegen des Datenschutzes klar beschränkt werden. In einem ersten Schritt könnten die beiden Register (Art. 104f und 104g) ohne Zugriff der Versicherungen erstellt werden. Erst in einem zweiten Schritt, nach einer Auswertungsphase, könnte den Versicherern ein Zugriffsrecht zuerkannt werden (TCS).
- Dass Daten durch Motorhaftpflichtversicherer bearbeitet und an den Bund weitergeleitet werden müssen, wird
sich negativ auf die Versicherungsprämien auswirken (ASTAG, Car Tourisme Suisse, IGWV, Post).
- Dies würde zu hohen Investitions- und Verwaltungskosten für die Versicherungen führen, was auf die Prämien
überwälzt werden müsste. Die Auswertung kleinerer Schäden ist unverhältnismässig aufwändig. Die Auswertung von jährlich mehreren hunderttausend Schadenfällen ist kaum realistisch. Hinzu kommt, dass die zu meldenden Daten häufig nicht oder nur teilweise aus den Schadendossiers der Versicherer hervorgehen (z.B. Strassenlage, äussere Bedingungen) (SVV).
- Es wird vorgeschlagen, dass die Daten der von den Versicherungen jährlich erstellten Gemeinschaftsstatisti-
ken ausgewertet werden und allenfalls der Statistikplan in dem Sinne modifiziert oder ergänzt werden kann, dass aus den Ergebnissen klare Schlüsse auf Unfallschwerpunkte gezogen werden können (SVV).
Keine Stellungnahme / nicht betroffen: SAB, SGV, IRM BE, IRM BS, IRM SG, KSBS, MFK SO, ReKo BE, RVS,
SchweizMobil, SFA, strasseschweiz, Velokonf., velosuisse, 1 Privater