Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 104 Seiten
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po AI). Die Ausübung polizeilicher Aufgaben soll möglichst unter nur einer Führung erfolgen (AI, TG, ZH, Kapo AI).
- Es ist schon heute möglich, dass auf Begehren eines Grenzkantons polizeiliche Aufgaben durch Vereinbarung
der Zollverwaltung übertragen werden (Art. 97 Zollgesetz) (AI, AR, TG, ZH, Kapo AI).
- Nebst der repressiven spielt auch die repräsentative Tätigkeit der Polizei eine wichtige Rolle, was im Entwurf
zu wenig beachtet wird (BL, KKJPD). Ein Lösungsansatz wäre, dass der Bund (im Entwurf ist der FVS vorgesehen) mit einer Zweckbestimmung der finanziellen Zusatzmittel Leistungsvereinbarungen mit dem kantonalen Polizeikorps abschliesst (analog dem Schwerverkehr) (KKJPD).
- Es soll ein Punktesystem eingeführt werden mit Abzügen bei Vergehen und Entzug des Führerausweises,
wenn das Punktekonto aufgebraucht ist (AG, ZH, Grüne, Kibü BS, VCS). Dies wäre mit den Systemen in der EU abzugleichen (AG).
- Einführung eines innovativen Verkehrsgesetzes analog dem belgischen "Code de la rue", in welchem der
Langsamverkehr mehr Raum erhält und somit sicherer wird. Z.B. allgemeines Vorsichtsprinzip, Einführung von Tempo-30-Zonen in der Nähe von Schulen und Altersheimen, freie Fahrt für Velos in verbotener Fahrtrichtung, obligatorische Fahrrad-Einrichtungen bei neuen Strassen oder Renovationen (Grüne, VCS).
- Einführen eines Winterpneu-Obligatoriums (RVS), jeweils vom 1. November bis 30. April (NE, COCRBT).
- Meldepflicht der Ärzte für dauerhafte Gesundheitsstörungen, welche die Verkehrstauglichkeit beeinflussen
(SZ).
- Ein Teil der zusätzlichen Mittel für den FVS (Erhöhung des Unfallverhütungsbeitrages) sollte für Pilotprojekte
eingesetzt werden (SAB, SGV).
- Bei der Festlegung der körperlichen und psychischen Mindestanforderungen zur Beurteilung der Fahreignung
nach Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe a SVG sollen massvolle Anforderungen verlangt werden, damit die über 70-jährigen Fahrzeugführer nicht diskriminiert werden (AGVS).
- Die vorgeschlagene Ausdehnung des Einsichtsrechts in das ADMAS-Register auf das Bundesamt für Verkehr
in Artikel 104b Absatz 7 SVG wird abgelehnt (ASTAG, Car Tourisme Suisse, IGWV).
- In Artikel 54 Absatz 2 SVG ist nicht klar, wie das versprochene "verhältnismässige Vorgehen im Einzelfall"
garantiert werden kann. Ohne verbindliche Beschreibung dieser Verhältnismässigkeit wird diese Bestimmung abgelehnt (ASTAG, Car Tourisme Suisse, IGWV).
- "Der Bundesrat kann völkerrechtliche Verträge über den … abschliessen " in Artikel 106a Absatz 2 SVG ist
eine zu weit gehende Kompetenznorm. Solche Verträge müssen nach demokratischen Grundsätzen durch das Parlament beschlossen werden (ASTAG, Car Tourisme Suisse, IGWV).
- Die Standortidentifikation bei Notrufen mit Mobiltelefonen (Massnahme 114) wird stark gefördert. Die Mass-
nahme muss jedoch genauer analysiert werden, da der Datenschutz und das Verhältnis von Kosten und Nutzen noch nicht geklärt sind (bfu, VfV).
- Bei der psychologischen Ereignisbewältigung (Massnahme 124) ist von einer generellen therapeutischen
Betreuung aller Unfallopfer abzusehen (bfu, VfV).
- In Bezug auf die Qualitätssicherung im Rettungswesen (Massnahme 199) wird darauf hingewiesen, dass der
Interverband für Rettungswesen (IVR) seit Jahren daran arbeitet, die verschiedenen Aspekte des Rettungswesens zu vereinheitlichen. Ob es darüber hinausgehenden Handlungsbedarf gibt, wäre mit dem IVR abzuklären (bfu, VfV).
- Bei Administrativmassnahmen muss ein Unterschied zwischen privater und beruflicher Tätigkeit gemacht
werden (COCRBT).
- Die Verbesserung der Sichtbarkeit von Fahrzeugen (Massnahme 209) wird möglicherweise schon durch das
Fahren mit Licht am Tag ausreichend abgedeckt (bfu, VfV).
- Eine Einsitznahme in internationale Gremien im Sinne des Ausbaus des internationalen Engagements für
Fahrzeugsicherheit und der internationalen Kontaktpflege (Massnahe 211 und 112) wird begrüsst. Die Einflussmöglichkeit der Schweiz ist gering und die Schweiz sollte deshalb auch prüfen, ob sie gewisse technische Vorschriften unabhängig von anderen Seiten fördert oder sogar fordert (z.B. elektronische Stabilitätskontrollen bei Personenwagen) (bfu, VfV).
- Eine Verkehrssicherheitscharta (Massnahme 601) bringt nicht sehr viel, da die Einhaltung nicht kontrolliert
wird. Ein Verkehrssicherheitslabel (Massnahme 602) würde zumindest nur bei vorheriger Prüfung erteilt (bfu, VfV).
- Eine Stärkung der Verkehrssicherheit in der Forschung (Massnahme 606) ist erstrebenswert, es bedarf dazu
jedoch auch einer besseren Finanzierung (bfu, VfV).
- Beim Aufbau einer Forschungsdatenbank Verkehrssicherheit (Massnahme 605) ist zu beachten, dass es
heute bereits mindestens 3 (internationale) Datenbanken gibt. Der Aufbau einer zusätzlichen Datenbank muss genau geprüft werden. Allenfalls wäre das Wissen über die bereits bestehenden Datenbanken zu fördern (z.B. erweiterte Zugriffsmöglichkeiten) (bfu, VfV).