Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 104 Seiten

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- Es fehlen Massnahmen zum Schutz der Fussgänger (SVA VS).

- Der Bund soll neue Lösungsansätze für sichere Querungsmöglichkeiten und das Vortrittsrecht des Fussgän-

gers suchen. Es geht dabei vor allem darum, neue Querungstypen zu entwickeln (AG).

- Das Verhalten an Fussgängerstreifen überprüfen, vor allem in ländlichen Gegenden, wo ein anderer Ver-

kehrsfluss herrscht (AR).

- Artikel 49 SVG bezüglich die Benutzung von Fussgängerstreifen sollte dringend geändert werden, da heute

viele Fussgänger ohne Kontrollblick den Fussgängerstreifen betreten (LU).

Aus- und Weiterbildung:

- Ausbau der Verkehrserziehung mit dem Ziel der Unfallprävention (SP).

- Minimale Qualitätsanforderungen an die Fahrausbildung, gesamtschweizerische Abstimmung von kantonalen

Sensibilisierungskampagnen (bfu).

- Förderung der Prävention in den Fahrschulen (Nez rouge).

- Anpassung des Ausbildungskonzepts der 1. Phase an die heutigen Anforderungen im Strassenverkehr

(RFBS).

- Optimierung der ersten Phase der Ausbildung (AG, GL, GR, SG, SO, SZ, TG, UR, asa, MFK SO).

- Gesetzliche Verankerung regelmässiger Sehtests (OPTICS, SOV sinngemäss).

- Sehtest im Rhythmus von 10 Jahren (FPS).

- Allenfalls psychologische Prüfung vor Erlangung des Lernfahrausweises (SVI).

- Abklärung der Fahreignung bereits beim Eintritt einer Behinderung (Buser).

- Regelmässige Information über aktuelle Neuerungen und Sensibilisierung (bfu, SGV), z.B. durch Bund, Ge-

meinden und Kantone jeweils zusammen mit der Rechnung für die Automobilsteuer (SAB, SBV).

- Fahrschulobligatorium in der Grundausbildung (BE, VD, ZG).

- Allenfalls Mindestzahl von Fahrstunden obligatorisch (bfu, VfV).

- Die Mobilitäts- und Sicherheitserziehung auf allen Schulstufen (Massnahme 403) sollte schnell umgesetzt

werden (FRE).

- Der Führerausweis auf Probe sollte nach 3 Jahren verfallen. Während der Probezeit dürfen nur Fahrzeuge mit

beschränktem Leistungsgewicht gefahren werden (IGBF).

- Das Bewusstsein der Bevölkerung über die Verantwortung jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers fördern (Kal-

berer).

- Bessere Zusammenarbeit von Fachpersonen, die in der Ausbildung von Strassenbenützern tätig sind (Kalbe-

rer).

- In Bezug auf die Sicherstellung der Fahrkompetenz sollte der praktische Fahrschulunterricht vermehrt auf

Sicherheits- und Unfallverhütungsaspekte ausgerichtet werden. Z.B. sollten angehende Personenwagen-Lenker speziell für die Anliegen der schwachen Verkehrsteilnehmer (Fussgänger, Radfahrer, Motorradfahrer) geschult werden (bfu, VfV).

- Schweizer Führerausweise sind nur noch nach einer Prüfung in der Schweiz zu erteilen. Die Fragebogen der

Theorieprüfung dürfen nicht im Internet veröffentlicht werden und sollen nur noch in einer schweizerischen Landessprache abgegeben werden, denn auch die gesetzlichen Bestimmungen und die Beschilderungen existieren nur in diesen Sprachen (FPS).

- Die Einführung eines Qualitätsmanagements für Führerprüfungen (Massnahme 503) ist sinnvoll, jedoch ist die

Ausgestaltung noch offen, insbesondere die Frage, ob der Bund die Festlegung des Qualitätssicherungssystems wie bei den Fahrzeugnachprüfungen ganz den Kantonen überlassen oder gewisse Mindestanforderungen auf Verordnungsstufe definieren will (bfu, VfV).

- Bei der Ausbildung von Verkehrssicherheitsfachleuten im Ingenieurwesen (Massnahme 311) ist es notwendig,

dass diese Kurse für im Strassenbau tätige Ingenieure obligatorisch sind (bfu, VfV).

- Neulenker mit einem Führerausweis auf Probe sollten nur Motorwagen mit einem bestimmten Leistungsge-

wicht (z.B. 10 kg/PS) führen dürfen (IGBF).

- Allenfalls Pflicht, in den ersten zwei Jahren nach der Fahrprüfung einen Tag/Nacht bei den Samaritern, Nez

rouge oder ähnlichen Organisationen zu verbringen (Nez rouge).

- Einführung eines Basistheoriekurses (2 x 2 Stunden) teilsubventioniert durch Bussengelder, verbesserte Fra-

gestellung bei der theoretischen Prüfung, Verbot der Herausgabe von Fragen und Bildern, Fahrlehrer sollen