Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten

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Von den Parteien findet die CVP, das Erscheinungsbild des Biers sei Sache des Produzenten – die freie Vermarktung eines Produkts liege beim Hersteller und nicht beim Staat.

Massnahme 04.05: Prüfung einer stärkeren Berücksichtigung der Gesundheitsanliegen in der Besteuerung alkoholischer Getränke

Zu Massnahme 04.05 äussern sich 28 Stellungnahmen.

Eine Minderheit der Stellungnahmen begrüssen die Massnahme 04.05 (7 von 28). Dies

sind Schweizerischer Städteverband, Stadt Zürich und die KSPD aus dem Bereich der Städte und der Polizei. Bei den Parteien findet die EVP, der Wein sollte davon nicht ausgenommen werden. Laut der SP hat die Preiserhöhung bei Alcopops gezeigt, dass der Preis ein wirkungsvolles Mittel gegen übermässigen Konsum bei Jugendlichen ist. Aus dem Bereich Sucht und Gesundheit äussern sich EKKJ und SKBS. Die EKKJ erwartet eine sichtbare Umsetzung der Jugendschutzklausel im neuen Bundesgesetz über die Biersteuer vom 6. Oktober 2006.

Eine Minderheit der Stellungnahmen äussern Vorbehalte (5 von 28). Dazu gehören die

Kantone AI und GL. Während AI bemerkt, eine weitere Besteuerung alkoholischer Getränke hätte neue Probleme zur Folge, findet GL, Zurückhaltung sei geboten. Gefragt wird in den Stellungnahmen von Wirtschaftsdachverbänden und aus der Branche insbesondere, weshalb für den Wein eine Ausnahme gelten solle – eine effiziente Prävention müsse 100% der alkoholischen der Getränke berücksichtigen (Erdöl-Vereinigung, SVM, SSV/FSS). Die präventive Wirkung von Preiserhöhungen sei aber mehr als diskutabel, da laut WHO Expertenkommission die Nachfrage nach alkoholischen Getränken unelastisch sei: Preiserhöhungen führten zur Verlagerung der Nachfrage nach billigeren Alternativen in der vom Konsumenten bevorzugten Getränkekategorie und grosse Preisunterschiede förderten die Einkäufe jenseits der Landesgrenzen. Die SVM weist darauf hin, dass in der Schweiz 70% der Bevölkerung eine halbe Stunde oder noch weniger von der Landesgrenze entfernt wohne. Eine Studie von Coop Schweiz zeige zudem, dass nach der Steuerharmonisierung der Anteil der in Grenzregionen eingekauften Spirituosen um 50% zurückgegangen sei. Ein Newsletter der EAV von 1998 habe zudem auf eine Studie der ESPAD hingewiesen, die zeige, dass sich in Ländern wie Dänemark, Finnland oder Schweden, wo die Steuersätze am höchsten seien, die Jugendlichen am meisten betrinken würden.

Die Mehrheit der Stellungnahmen lehnt die Massnahme ab (16 von 28). Diese stammen

allesamt von Wirtschaftsdachverbänden und der Branche. So seien die Steuern in der Schweiz sowieso schon höher als in der Mehrheit der angrenzenden Ländern – eine Änderung der Besteuerung, besonders eine Steuererhöhung, werde klar abgelehnt (Centre Patronal, ANCV, Chambre vaudoise des arts et métiers, Communauté interprofessionnelle des vins de Genève, Coop, Denner, IG DHS, Schweizerischer Bauernverband, Schweizerischer Obstverband, SWBV/FSV, Société des encaveurs de vins suisses, Swiss Retail Federation, Vereinigung Schweizer Weinhandel). Dies würde nur die illegale Produktion, den Schmuggel und den ‚Alkoholtourismus‘ fördern. Es wird bemerkt, dass die Biersteuer erst vor kurzer Zeit neu festgelegt wurde und insbesondere der Schweizerische Brauereiverband bemerkt, dass die Diskriminierung des