Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten
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lich, dass sich die Jugendlichen problemlos vor der Schliessungszeit eindecken können, was man auch in Spanien sehe (SVM, SSV/FSS). Kritisiert wird zudem, dass das Verkaufsverbot im Kanton Genf der Alkohol zu Wettbewerbsverzerrungen führe, da in Restaurants, Bars usw. der Verkauf nicht verboten sei (Erdöl-Vereinigung). Eine Umfrage letzten Sommer hätte überdies ergeben, dass die Mehrheit der Bevölkerung gegen eingeschränkte Verkaufszeiten und der Meinung sei, dass diese den missbräuchlichen Konsum bei Jugendlichen nicht verhindere (SVM, SSV/FSS). Es würde von der Kundschaft nicht verstanden, wenn Produkte, die im Regal stehen, ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr verkauft werden dürften. Die früheren Erfahrungen in den Kantonen mit Sortimenteinschränkungen ab einer gewissen Uhrzeit seien durchwegs negativ gewesen (Erdöl-Vereinigung). GastroSuisse und hotelleriesuisse fragen, ob ein solches Verbot auch für das Gastgewerbe gelten würde, was abzulehnen wäre, da dieses kaum durchzusetzen wäre, wenn z.B. ein Gast zwei Flaschen Bier am Tisch bestelle und mit diesen Flaschen nach Bezahlung das Lokal verlasse. Im gleichen Sinne äussern sich auch die IG DHS, Coop, Denner. Von den Jugendverbänden findet die SAJV die Massnahme verfehlt, da das Rauschtrinken Jugendlicher selten spontan sei und diese sich schnell an die neuen Verkaufszeiten gewöhnen würden. Es sollten zuerst die bestehenden Regelungen konsequent umgesetzt werden.
Massnahme 04.03: Förderung des Ausschanks kostengünstiger alkoholfreier Getränke
Zu Massnahme 04.03 äussern sich 24 Stellungnahmen.
Die Stellungnahmen zu Massnahme 04.03 sind geteilter Meinung. Ein Teil der Stellungnahmen unterstützt die Massnahme (8 von 24). Vom Schweizerischen
Städteverband, der Stadt Zürich und der KSPD von den Polizeiorganisationen werden Erfahrungen erwähnt, wonach die Steuerung des Konsumverhaltens bei Jugendlichen über den Preis erfolgreich sei. Strengere Regeln werden begrüsst, diese würden aber eine klare gesetzliche Grundlage benötigen. Auch müsse das Mitbringen von günstigem Alkohol an Anlässe geregelt werden, damit die Massnahme nicht unterlaufen werden könne. Mehrere Stellungnahmen von den Parteien und dem Bereich Sucht und Gesundheit bemerken, dass das Angebot einen wesentlichen Einfluss auf den Konsum, insbesondere den situationsunangepassten Konsum habe (EVP, SP, NAS).
Ein Teil der Stellungnahmen finden die Massnahme mindestens problematisch (7 von
24). Diese stammen alle von Wirtschaftsdachverbänden und aus der Branche: Das Centre Patronal und die Chambre vaudoise des arts et métiers sind der Meinung, sie falle in die Zuständigkeit der Kantone und betroffene Wirtschaftskreise seien zuerst zu konsultieren. Die IG DHS, Coop und Denner bemerken, dass die Massnahme zwar den Detailhandel nicht betreffe, aber für das Gastgewerbe problematisch sei. GastroSuisse und hotelleriesuisse finden es einen völlig inakzeptablen Widerspruch, dass zuerst von einer freiwilligen Vereinbarung gesprochen werde in den strategischen Stossrichtungen und dann ganz klar von einer Verpflichtung. Die Forderung könne zudem als bereits erfüllt bezeichnet werden und restriktivere gesetzliche Regelungen würden abgelehnt. Die Ausdehnung auf bewilligungspflichtige Publikumsanlässe sei zudem problematisch.