Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten

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Ein Teil der Stellungnahmen lehnt die Massnahme ab (9 von 24). Diese stammen alle aus

der Branche: In 22 von 26 Kantonen sei der sogenannte „Sirupartikel“ bereits Realität, die Massnahme sei also obsolet und könne somit gestrichen werden (ANCV, Communauté interprofessionnelle des vins de Genève, SWBV/FSV, Société des encaveurs de vins suisses, Vereinigung Schweizer Weinhandel, Schweizerischer Brauereiverband). Der Schweizerische Bauernverband und der Schweizerische Obstverband finden, die bestehende Gesetzgebung genüge. Die Erdöl-Vereinigung vermutet, die Massnahme sei wahrscheinlich gut gemeint, findet sie aber wirkungslos.

Massnahme 04.04: Differenzierung des Erscheinungsbildes von alkoholfreien und alkoholhaltigen Bieren

Zu Massnahme 04.04 äussern sich 23 Stellungnahmen.

Eine Minderheit der Stellungnahmen begrüsst die Massnahme 04.04 (4 von 23). So finden

Schweizerischer Städteverband, die Stadt Zürich, die KSPD von den Polizeiorganisationen und die EVP von den Parteien die Massnahme begrüssenswert.

Eine grosse Mehrheit der Stellungnahmen lehnt die Massnahme ab (19 von 23). Diese

stammen beinahe ausschliesslich von Wirtschaftsdachverbänden und aus der Branche (Ausnahme: CVP). Argumentiert wird, dass die Gesetzgebung bereits genügend streng und die Unterscheidung bereits genügend klar sei (Centre Patronal, Chambre vaudoise des arts et métiers, Communauté interprofessionnelle des vins de Genève, SWBV/FSV, Société des encaveurs de vins suisses, Vereinigung Schweizer Weinhandel). Ausserdem sei das Argument, dass Werbung für alkoholfreies Bier den Konsum von alkoholhaltigem Bier anregt, nicht untermauert (Centre Patronal, Chambre vaudoise des arts et métiers). Die Massnahme wird zudem als realitätsfremd bezeichnet, da EU-weit gehandelte Produkte betroffen seien und bezweifelt wird, dass eine solche Massnahme auf den Verkauf einen Einfluss habe (IG DHS, Coop, Denner, Swiss Retail Federation). Auch müsse ein neues Corporate Design und eine neue Corporate Identity erfunden und umgesetzt werden: Bierbrauern zufolge führe dies dazu, dass für alkoholfreie Biere aus Kosten-Nutzen-Überlegungen nicht mehr geworben werden könnte (viel zu kleiner Absatz) (Gastro-Suisse, hotelleriesuisse, Schweizerischer Brauereiverband). Als „theoretische, aber in der Praxis sehr kostspielige Massnahme ohne genügend Wirkungsnachweis“ wird sie von der Schweizer Werbung abgelehnt. Sie sei nicht nur kostenintensiv sondern verfehle ihren Zweck, so der Schweizerische Obstverband: Konsumenten von alkoholfreien Getränken wollten sich nicht von den Konsumenten von alkoholhaltigen Getränken differenzieren. Der Schweizerische Bauernverband weist darauf hin, dass jedem potentiellen Konsumenten bekannt sei, dass Bier ein alkoholhaltiges Getränk sei, deshalb sei es überflüssig, den Hersteller zu zwingen, ein typischerweise alkoholhaltiges Getränk von seinem Pendant ohne Alkohol visuell noch stärker zu unterscheiden. Die Erdöl-Vereinigung vermutet, dass langfristig der gleiche Weg wie bei der Beschriftung der Tabakwarenverpackungen eingegangen werden soll, die ein Hohn fürs Auge, bevormundend und überheblich sei und die Nikotinerzeugnisse unnötigerweise verfeme. Eine solche behördlich angeordnete, negative Darstellung bräuchten sich Bier (und auch Wein) nicht gefallen zu lassen.