Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten
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keit bewiesen. Der Schweizerische Obstverband bemerkt ausserdem, die rechtsungleiche Behandlung von Bier, Wein und Spirituosen dürfe nicht noch mehr ausgeweitet werden.
Massnahme 04.01: Einführung von Werbeeinschränkungen für alkoholische Getränke an Sportanlässen
Zu Massnahme 04.01 äussern sich 31 Stellungnahmen.
Eine Minderheit der Stellungnahmen unterstützt die Massnahme (10 von 31). Von den
Kantonen kommentiert SH, marktregulierende Massnahmen sollten vertieft diskutiert und möglichst einer gesamtschweizerisch einheitlichen Regelung zugeführt werden. Schweizerischer Städteverband, Stadt Zürich und von den Polizeiorganisationen die KSPD finden, es sei eine klare gesetzliche Grundlage nötig, damit diese Massnahme wirksam durchgesetzt werden könne. Zudem müsse sie der Glaubwürdigkeit wegen sowohl in den Stadien als auch im öffentlichen Raum gelten. Die bfu aus dem Bereich Sucht und Gesundheit kommentiert, die Werbung leiste einen Beitrag zur Erhöhung des Absatzes, deshalb seien Einschränkungen gerechtfertigt.
Eine Minderheit der Stellungnahmen fordert Zurückhaltung (2 von 31; AI und GL).
Eine Mehrheit der Stellungnahmen lehnt die Massnahme ab (19 von 31). Sämtliche ablehnenden Stellungnahmen kommen aus der Branche und vom Wirtschaftsdachverband Centre Patronal. Es wird gegen zusätzliche Restriktionen in der Werbung für ein Produkt opponiert, das ganz legal produziert und verkauft werde. Die Massnahme wird als heuchlerisch bezeichnet, da durch Sponsoren weiterhin Sport mit Alkohol in Verbindung gebracht werden könne (Centre Patronal, Chambre vaudoise des arts et métiers, Communauté interprofessionnelle des vins de Genève, SWBV/FSV). Die bestehenden Werbeeinschränkungen genügen, zusätzliche Verbote hätten schwere Auswirkungen auf wirtschaftlicher Ebene und würden das Überleben zahlreicher Veranstaltungen in Frage stellen, ohne einen tatsächlichen präventiven Effekt zu haben (ANCV, Société des encaveurs de vins suisses). Die bestehenden Einschränkungen genügten, ausserdem wäre die Abgrenzung zwischen Werbung und Sponsoring äusserst problematisch und schwierig (IG DHS, Coop, Denner, GastroSuisse, hotelleriesuisse). Einschränkungen hätten negative wirtschaftliche Auswirkungen für die Sportvereine, ausserdem liege eine Werbeeinschränkung sachlich nicht auf der Hand, es gebe keine logische Verbindung zwischen Sport-Werbung/Sport-Sponsoring und Alkoholkonsum im Umfeld von Sportveranstaltungen. Ebenso gut könne man die Werbung im öffentlichen Raum gänzlich verbieten, indem man einen nicht bestehenden Konnex zwischen Werbung im öffentlichen Raum, Alkoholkonsum und Sicherheit im Strassenverkehr konstruierte (Erdöl-Vereinigung). SVM und SSV/FSV fragen, weshalb diese Massnahme überhaupt aufgeführt sei, wenn ihr sogar das BAG ursprünglich einen tiefen Nutzen attestiert habe, weil der Einfluss auf das unmittelbare Trinkverhalten relativ gering sei. Auch die SW sieht keinen Nachweis des tatsächlichen Nutzens. Der Schweizerische Bauernverband und der Schweizerische Brauerei-Verband finden, die bestehende Gesetzgebung genüge. Ausserdem seien einseitige Werbeverbote für Schweizer Brauer nicht vertretbar, da sie somit im internationalen Wettbewerb Nachteile erleiden würden. Die Sportvereine seien wirtschaftlich auf Werbung angewiesen (die Brauerei-Branche investiere jährlich rund 20 Mio. CHF in Vereine) und es bestehe keine