Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten
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Massnahme 05.03: National koordinierte Herstellung und Verbreitung von Informationsmaterial für die Alkoholprävention
Zu Massnahme 05.03 äussern sich 15 Stellungnahmen.
Eine Mehrheit der Stellungnahmen äussert zu Massnahme 05.03 Zustimmung mit Vorbehalten (11 von 15). Davon stammen neun von Wirtschaftsdachverbänden und aus der Branche. Die Verantwortung könne nicht nur bei ISPA/SFA liegen, die Branchenkreise alkoholischer Getränke müssten miteinbezogen werden und dazu beitragen, um eine objektive und wirksame Botschaft zu garantieren. Ausserdem bestehe bereits Material, insbesondere bezüglich Schulung von Verkaufs- und Servierpersonal von Seiten der Spirituosenkreise. Die ‚Gängelung‘ und ‚Belehrung‘ der Bevölkerung dürfe zudem nicht übertrieben werden, denn diese habe genug von gut gemeinten Ratschlägen oder Verhaltensmustern. Eine grosse Bedeutung werde zudem der Höhe des zu Verfügung zu stellenden Budgets beigemessen. Aus dem Bereich Sucht und Gesundheit äussern sich die Bildungsdirektion des Kantons Zürich und die ZÜFAM: grundsätzlich seien sie für Synergienutzung und Kosteneinsparung, aber die Präventionsfachstellen seien als Partner unabdingbar, da sie näher an der Basis seien und genauer wüssten, was benötigt werde
– viele qualitativ hochwertige Materialien seien zudem von kantonalen Fachstellen hergestellt und anschliessend von der SFA übernommen worden. Der Vorteil der Präventionsfachstellen sei zudem, dass sie die Stellen seien, die Präventions- und Informationsmaterial unter die Leute bringen sollten, bevor sich ein Problem manifestiert habe, was bei Suchtberatungsstellen nicht gewährleistet wäre.
Eine Minderheit der Stellungnahmen spricht sich gegen die Massnahme aus (4 von 15).
Diese stammen alle von Wirtschaftsdachverbänden und der Branche. Vor allem stösst eine obligatorische Koordination auf Bundesebene auf Widerstand (Centre Patronal, Chambre vaudoise des arts et métiers, Communauté interprofessionnelle des vins de Genève, SWBV/FSV). Im Gegenteil müssten Präventionsinstrumente diversifiziert, zielgerichtet und lokale Besonderheiten berücksichtigt werden. Die betroffenen Wirtschaftskreise sollten zudem einbezogen werden.
3.7.6 Handlungsfeld 6, Massnahmen 06.01 und 06.02
Handlungsfeld 6: Institutionelle Zusammenarbeit
Zu Handlungsfeld 6 äussern sich 14 Stellungnahmen.
Eine Mehrheit der Stellungnahmen begrüsst das Handlungsfeld 6 (9 von 14). Vielfach
wird jedoch bemerkt, dass lokale Akteure, Gemeinden oder Kommunalverbände, Vertreter der betroffenen Branchen bzw. Vertreter des Komitees der Wirtschaft für eine sinnvolle Alkoholpolitik, sowie kirchliche/christliche privatrechtliche Institutionen einbezogen werden müssen. Von den Kantonen bemerkt VS, die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen müssten identifiziert und verteilt werden.