Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten
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logische Verbindung zwischen Sport-Werbung/Sport-Sponsoring und Alkoholkonsum im Umfeld von Sportveranstaltungen bestehe.
Massnahme 04.02: Verkaufseinschränkung zwischen 21.00-07.00 Uhr für alkoholische Getränke im Detailhandel
Zu Massnahme 04.02 äussern sich 39 Stellungnahmen.
Eine Minderheit der Stellungnahmen unterstützt die Massnahme 04.02 (15 von 39).
Von den Kantonen bemerkt SH, dass solche Massnahmen vertieft diskutiert und möglichst einer gesamtschweizerisch einheitlichen Regelung zugeführt werden sollten. Schweizerischer Städteverband, Stadt Zürich und von den Polizeiorganisationen die KSPD bestätigen, dass Erfahrungen zeigen, dass Jugendliche sich grosse Mengen Alkohol in Restaurants, Bars oder an Veranstaltungen nicht leisten können und sich daher vorher oder zwischendurch in Verkaufsgeschäften mit günstigen Alkoholika eindecken. Die Umsetzung bedinge aber gewisse räumliche und organisatorische Rahmenbedingungen in den Verkaufslokalitäten, was bedacht werden müsse. Die KSPD findet zudem, dass bei Verletzung der Vorschriften neben strafrechtlichen Massnahmen auch verwaltungsrechtliche Sanktionen (wie Bewilligungsentzüge) möglich sein müssen, da Übertretungsbussen durch die erzielten Gewinne in der Regel mehr als wettgemacht würden – dazu wären gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Von den Parteien ist die EVP ist der Meinung, dass es keinen Grund gebe, Alkohol praktisch rund um die Uhr zu verkaufen, der Verkauf sollte bereits ab 19.30 Uhr unterbunden werden. Der Wirtschaftsdachverband SGB betont, dass nicht nur verändertes Trinkverhalten, sondern auch die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, namentlich Tankstellenshops und an Bahnhöfen, zu einer markanten Zunahme des Rauschtrinkens geführt habe. Auch aus Präventionsgründen postuliere der SGB deshalb vernünftige Ladenöffnungszeiten. Verkaufseinschränkungen seien angebracht, wirksamer wären aber kürzere Ladenöffnungszeiten.
Eine Minderheit der Stellungnahmen äussert Zweifel oder fordert Zurückhaltung (3 von
39). AI und GL finden Zurückhaltung sei angebracht bzw. geboten. Die CVP fragt, ob diese generelle Massnahme dem Rauschtrinken Jugendlicher einen Riegel schiebe, zudem wäre es interessant zu wissen, ob der Kanton Genf bereits erste Resultate über den Rückgang des Verkaufs alkoholischer Getränke vorweisen könne.
Eine Mehrheit der Stellungnahmen ist gegen die Massnahme (21 von 39).
Von den Parteien findet die EDU die Massnahme praktisch nicht durchführbar und administrativ zu aufwendig. Mit Ausnahme des SGB äussern sich die Stellungnahmen der Wirtschaftsdachverbände und aus der Branche ablehnend. Allgemein wird dies damit begründet, dass die Massnahme die gesamte Bevölkerung – und nicht nur die Jugendlichen – betreffen würde, dass sie ein unzulässiger Eingriff in die Marktfreiheit wäre und überdies völlig wirkungslos, weil die Jugendlichen ihr Einkaufsverhalten, aber nicht ihr Konsumationsmuster, ändern würden. Es gebe bis anhin keine Studie über die Ergebnisse des Verbots im Kanton Genf, es sei aber offensicht-