Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten
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3.7.8 Handlungsfeld 8, Massnahmen 08.01, 08.02, 08.03, 08.04, 08.05 und 08.06
Handlungsfeld 8: Rechtsumsetzung, internationale Richtlinien
Zu Handlungsfeld 8 äussern sich 11 Stellungnahmen.
Eine Organisation äussert sich zu Handlungsfeld 8 vorbehaltlos zustimmend (1 von 11;
EDU).
Eine grosse Mehrheit der Stellungnahmen äussert Vorbehalte (8 von 11). Die Mehrheit ist
aus der Branche. Die IG DHS, GastroSuisse, hotelleriesuisse und der Schweizerische Brauerei-Verband stimmen den ersten vier Punkten der strategischen Stossrichtungen zu, finden aber den fünften Punkt (zügige Umsetzung internationaler Empfehlungen der WHO und EU und aktive Weiterentwicklung internationaler Standards) problematisch. Es liege an den in der Schweiz zuständigen Stellen, zu entscheiden, ob sie die Entscheide umsetzen wollen oder nicht und ob sie sich aktiv für die Weiterentwicklung der Standards engagieren wollen oder nicht. Der Schweizerische Brauerei-Verband unterstützt die konsequente Umsetzung des geltenden Rechts. Der Schweizerische Bauernverband und der Schweizerische Obstverband legen unter Vorbehalt der definitiven Version der Massnahmen ein Veto ein, da die Formulierung zu vage sei, um abschliessend Stellung zu nehmen.
Aus dem Bereich Sucht und Gesundheit sind die EKKJ und die pro juventute der Meinung, dass der gesetzliche Rahmen nicht überzeuge bzw. nicht genüge. Die EKKJ stellt Vollzugsmängel bei Kantonen und Gemeinden fest und findet die heutige Rechtslage zum Jugendschutz im Alkoholbereich undurchsichtig, da entscheidende Bestimmungen teilweise schwer zugänglich sind und eine Vielfalt unterschiedlicher kantonaler Regelungen bestehen. Sie könnte sich darum vorstellen, den Jugendschutz im Alkoholbereich bundesrechtlich auf Gesetzesebene zu regeln. Ausserdem teilt sie die Auffassung nicht, die gesetzlichen Grundlagen seien für eine optimale Präventionspolitik ausreichend, denn es würden sich präventionspolitische und wirtschaftliche Interessen teilweise widersprechen. Diese müssten deutlich dargestellt werden und gestützt darauf müssten unterschiedliche politische Optionen entwickelt werden. Von den Jugendverbänden findet die pro juventute ebenfalls, die Jugendschutzbestimmungen seien zu breit gestreut und würden zu wenig transparent in Erscheinung treten. Sie schlägt deshalb vor, den Jugendschutz bis 2012 als Element eines Rahmengesetzes für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik bundesrechtlich zu verankern.
Zudem werden zwei Bemerkungen formuliert. Der Schweizerische Städteverband findet, es
gebe verwirrende Überschneidungen mit Handlungsfeld 3 und 4. Es solle überprüft werden, ob nicht alle Massnahmen, die die Verfügbarkeit des Alkohols einschränken, in einem eigenen Handlungsfeld zusammengefasst werden könnten. Die SAJV aus dem Bereich der Jugendverbände findet, Handlungsfelder 4 und 8 seien nicht klar voneinander abgegrenzt – sie könnten eventuell zusammengefasst werden.