Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten

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Zudem werden fünf Bemerkungen formuliert. Aus der Branche bemerkt GastroSuisse, dass sie keine Möglichkeit habe, den Mitgliedern Vorschriften zur Ausweispflicht aufzuerlegen, ausserdem gebe es Betriebe, die nicht Mitglied seien. Jeder gastgewerbliche Unternehmer entscheide einzig und allein über seine Geschäftspolitik, darum treffe es nicht zu, dass GastroSuisse solche Vorschriften erlassen wolle. Sie stellt zudem die Frage, wieso nur die SKS als Partner beigezogen wurde und nicht zum Beispiel auch das kf. Der Schweizerische Brauerei-Verband verweist auf die Ausführungen von GastroSuisse.

Der Schweizerische Städteverband, die Stadt Zürich und von den Polizeiorganisationen die KSPD bemerken, es müsse bedacht werden, dass die Ausweispflicht unterlaufen werden könne, indem jemand für die jüngeren Kollegen einkaufen gehe. Darum sei im neuen Gesundheitsgesetz des Kantons ZH die Abgabe auch verboten, wenn sie kostenlos sei. Vom Verbot ausgenommen sei nur der Inhaber der elterlichen Sorge. Ein solches Verbot wäre auch auf nationaler Ebene zu begrüssen.

Massnahme 08.02: Systematische Vollzugskontrolle der Jugendschutzbestimmungen sowie Sanktionierung bei Widerhandlungen

Zu der Massnahme 08.02 äussern sich 23 Stellungnahmen.

Die Mehrheit der Stellungnahmen befürwortet die Massnahme 08.02 (13 von 23).

Von den Kantonen bemerkt AG, es gebe bereits verschiedene Leitfäden zur Durchführung von Testkäufen – diese sollen gesichtet und zu einer bundesweit tauglichen Version verdichtet werden, was ein Auftrag an eine Fachinstitution (wie z.B. SFA) sein könnte. Warum die Federführung bei der KSPD liege, sei schleierhaft. Schweizerischer Städteverband, die Stadt Zürich und von den Polizeiorganisationen die KSPD finden aufgrund von Erfahrungen mit Testkäufen in der Stadt Zürich, die durch die Stadtpolizei Zürich in Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz und der Suchtpräventionsstelle durchgeführt werden, dass hohe Bussen ausgesprochen und illegale Gewinne eingezogen werden müssten. Solange die Mehreinnahmen aus illegalen Verkäufen die Bussen bei weitem überstiegen, würden die Regeln oft nicht eingehalten. Die KSPD findet, es sollten neben strafrechtlichen Sanktionen (Bussen) auch verwaltungsrechtliche Sanktionen (Bewilligungsentzüge) möglich sein. Von Seiten der Branche weist Coop darauf hin, dass in den einzelnen Kantonen die dazu notwendigen gesetzlichen Grundlagen noch geschaffen werden müssten. Hotelleriesuisse begrüsst die Massnahme, sofern eine gesetzliche Grundlage bestehe.

Eine Minderheit der Stellungnahmen äussert Vorbehalte (2 von 23). Von den Kantonen

äussert NW Bedenken besonders wegen den Testkäufen, da die Rolle des Agent provocateur höchstrichterlich noch nicht geklärt sei. Bevor einem solchen Vorgehen zugestimmt werden könne, müssten die Untersuchungsbehörden einen für alle involvierten Akteure gangbaren Weg aufzeigen. Von den Parteien geht der EVP der Jugendschutz zu wenig weit: nicht nur der Verkauf, sondern auch die Weitergabe von Alkohol an Jugendliche sollte untersagt werden.