Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten
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Eine Minderheit der Stellungnahmen lehnt die Massnahme ab (4 von 23). Diese stammen
von Wirtschaftsdachverbänden und der Branche. Die Zuständigkeit liege bei den Kantonen, der Bund habe sich nicht einzumischen (Centre Patronal, Chambre vaudoise des arts et métiers, Communauté interprofessionnelle des vins de Genève, SWBV/FSV).
Zudem werden vier Bemerkungen geäussert. Einerseits aus der Branche: Da solche
Kontrollen äusserst problematisch ablaufen können, brauche es eine gesetzliche Grundlage (Denner, GastroSuisse, Schweizerischer Brauerei-Verband). Andererseits aus dem Bereich Sucht und Gesundheit: Die Suchthilfe Aargau (ags) findet, dass lokale Beratungs- und Präventionsstellen stärker als Partner betrachtet und aufgeführt werden sollen.
Massnahme 08.03: Betrieb einer Website zur Kontaktaufnahme mit den Vollzugsbehörden der Alkoholgesetzgebung
Zu Massnahme 08.03 äussern sich 14 Stellungnahmen.
Die Stellungnahmen äussern fast einhellig Zustimmung zu Massnahme 08.03 (13 von 14).
Schweizerischer Städteverband, die Stadt Zürich und von den Polizeiverbänden die KSPD sind der Meinung, dass neben eidgenössischen Normen auch kantonale und kommunale Links wiedergegeben werden sollen.
Zudem wird eine Bemerkung geäussert. Von den Parteien fragt die CVP, was eine Website zur Kontaktaufnahme mit den Vollzugsbehörden der Alkoholgesetzgebung bringe.
Massnahme 08.04: Schulung von Verkaufs-/Servicepersonal im Umgang mit der Alkoholabgabe an Jugendliche und angetrunkene Personen
Zu Massnahme 08.04 äussern sich 22 Stellungnahmen.
Die Stellungnahmen zu Massnahme 08.04 sind geteilter Meinung.
Ein Teil der Stellungnahmen begrüsst die Massnahme 08.04 (5 von 22). Der Schweizerische Städteverband und die Stadt Zürich aus dem Bereich der Städte und die KSPD aus dem Bereich der Polizeiorganisationen finden spezielle Schulungen wichtig, die allenfalls arbeitsvertraglich geregelt und an die Bewilligungspflicht für Alkoholausschank gebunden werden könnten. Wichtig sei, dass auch Geschäftsführende in die Pflicht genommen werden können und bei Verstössen nicht einfach das Personal vorschieben können. Die bfu aus dem Bereich Sucht und Gesundheit findet, dass die Angestellten zusätzliche Unterstützung benötigten, da sie teilweise durch gegenläufige Anforderungen (Verkaufsziele vs. Verkaufseinschränkungen) überfordert seien.
Ein Teil der Stellungnahmen äussert Vorbehalte (6 von 22). Diese stammen allesamt aus der
Branche. Coop erachtet Schulungen als hilfreich. Dass das Service- und Verkaufspersonal aber besonders auf Fahrzeuglenker achten soll, gehe zu weit und sei nicht umsetzbar. Denner bemerkt, dass der Umgang mit betrunkenen Kunden äusserst heikel und unter Umständen lebens-