Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten
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Massnahme 08.05: Übernahme der WHO-Empfehlungen in die Schweizer Alkoholpolitik
Zu Massnahme 08.05 äussern sich 17 Stellungnahmen.
Die Stellungnahmen zu Massnahme 08.05 sind geteilter Meinung. Ein Teil der Stellungnahmen zu Massnahme 08.05 äussert sich zustimmend (3 von 17).
Diese stammen von den Städten und von Polizeiorganisationen. Je einheitlicher die Regelungen in Europa seien, umso klarer die Praxis und einfacher der Vollzug (Schweizerischer Städteverband, Stadt Zürich, KSPD von den Polizeiorganisationen).
Ein Teil der Stellungnahmen äussert Vorbehalte (4 von 17). Diese stammen von der Branche. Dies mache nur Sinn, wenn dies auch bei den Handelspartnern, insbesondere den EU-Ländern umgesetzt werde – isolierte Handlungen hätten Wettbewerbsverzerrungen und Wirtschaftsschäden zur Folge für den Handel und die Gastronomie. Das Seco müsse daher federführend oder mindestens als Partner aufgeführt werden (ANCV, Société des encaveurs de vins suisses, Vereinigung Schweizer Weinhandel).
Ein Teil der Stellungnahmen ist dagegen (4 von 17). Diese stammen von Wirtschaftsdachverbänden und aus der Branche. Dies dürfe nicht ein Ziel an sich sein (Centre Patronal, Chambre vaudoise des arts et métiers, Communauté interprofessionnelle des vins de Genève, SWBV/FSV).
Zudem werden sechs Bemerkungen formuliert. Diese stammen aus der Branche. Die
Schweiz entscheide autonom über die zu treffenden Massnahmen bzw. sei kein Befehlsempfänger der WHO (Coop, Denner, GastroSuisse, hotelleriesuisse, IG DHS, Schweizerischer Obstverband).
Massnahme 08.06: Verfolgen der EU-Alkoholpolitik und Harmonisierung der Schweizer Gesetzgebung
Zu Massnahme 08.06 äussern sich 15 Stellungnahmen.
Eine Minderheit der Stellungnahmen äussern zu Massnahme 08.06 Vorbehalte (5 von 15).
Diese stammen von Wirtschaftsdachverbänden und aus der Branche. Dies solle nur gemacht werden, wenn es opportun sei und nur in Bereichen, die in der Kompetenz des Bundes liegen (Centre Patronal, Chambre vaudoise des arts et métiers, Communauté interprofessionnelle des vins de Genève, SWBV/FSV).
Zudem werden zehn Bemerkungen formuliert. Von den Parteien fragt die CVP, was die
Übernahme des acquis communautaire für den Gesundheitsbereich bedeute. Zudem werden von der Branche Bemerkungen formuliert. Die Schweiz entscheide autonom über die zu treffenden Massnahmen bzw. sei kein Befehlsempfänger der EU (Coop, Denner, GastroSuisse, hotelleriesuisse, IG DHS, Schweizerischer Obstverband). Dies trage der Bemerkung unter 08.05 Rechnung, dass die Übernahme von Empfehlungen nur Sinn mache, wenn dies auch bei den Handelspartnern, insbesondere den EU-Ländern umgesetzt werde (ANCV, Société des encaveurs de vins suisses, Vereinigung Schweizer Weinhandel).