Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten

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bedrohend sei – ein Verkaufsverbot an betrunkene Kunden könne deshalb nicht grundsätzlich verordnet und durchgesetzt werden.

Eine Diskussion mit GastroSuisse und hotelleriesuisse, um sinnvolle und einfach umzusetzende Massnahmen zu finden, sei prinzipiell möglich, schreiben diese. GastroSuisse weist aber darauf hin, dass grosse Teile der Servicemitarbeitenden keine Lehre absolviert habe, die Personalfluktuation sehr hoch und der Umgang mit betrunkenen Gästen äusserst problematisch sei. Auch der Restaurateur brauche aufgrund des BGBM keine Ausbildung oder Fähigkeitsausweis mehr. Im Normallfall stelle dies aber kein Problem dar, weil Rauschtrinken in der Regel nicht im Gastgewerbe stattfinde. Weder der Restaurateur noch die Servicemitarbeitenden wüssten im Normalfall, ob ein Gast mit dem Auto in den Betrieb gefahren sei und/oder ob er mit dem Auto nach Hause fahren wolle. Zudem sei es mehr als problematisch, wenn versucht werden solle, Gäste daran zu hindern, mit dem Auto nach Hause zu fahren – viele Leute reagierten äusserst aggressiv und würden zum Teil sogar gewalttätig. Der Schweizerische Brauerei-Verband schliesst sich den Aussagen von GastroSuisse an.

Die Swiss Retail Federation bemerkt, dass in der ursprünglichen Fassung nicht die Rede war von ‚Ausweitung bestehender Angebote‘. Sie sei im Grundsatz bereit, sich einzubringen. In der Praxis gebe es aber erhebliche Schwierigkeiten: das Verkaufspersonal könne nicht wissen, ob ein Kunde ein Alkohol konsumierender Fahrzeuglenker sei. Sie sei bereit, bei der Umsetzung federführend als Kontaktorganisation mitzuwirken, aber nur wenn sie vorzeitig informiert und in den Prozess integriert werde. Durchsetzungsverantwortung lehne sie ab. Sie habe keine Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedern und viele seien nicht Mitglied. Die Voraussetzung für die Mitarbeit sei jedoch, dass auf andere, unverhältnismässige Massnahmen verzichtet werde.

Ein Teil der Stellungnahmen äussert sich ablehnend (4 von 22). Diese stammen von Wirtschaftsdachverbänden und der Branche. Diese Frage solle komplett in der Hand der Berufsverbände belassen werden (Centre Patronal, Chambre vaudoise des arts et métiers, Communauté interprofessionnelle des vins de Genève, SWBV/FSV).

Zudem werden 7 Bemerkungen formuliert. Aus der Branche finden ANCV, Société des encaveurs de vins suisses und Vereinigung Schweizer Weinhandel, dies sei bereits durch Massnahme 05.03 aufgenommen worden. Die Spirituosenkreise würden dies bereits machen. Die Branchenkreise müssten daher in diese Arbeit mit einbezogen werden. Die SVM bemerkt, sie habe diese Massnahme zusammen mit der Fédération genevoise de prévention de l’alcoolisme bereits im Jahr 2000 umgesetzt mittels Ausbildungsmaterial an Verkaufsstellen und Filialen von Grossverteilern und kürzlich an Kassenpersonal von Läden und Supermärkten, Tankstellenshops und Servierpersonal des Gastgewerbes. Dies wird auch vom SSV/FSS erwähnt. Die IG DHS bemerkt, dass man im Gastgewerbe im Normalfall nicht wisse, ob ein Gast mit dem Auto gekommen sei und/oder ober er mit dem Auto nach Hause fahren wolle. Die Suchthilfe Aargau (ags) aus dem Bereich Sucht und Gesundheit möchte, das lokale Beratungs- und Präventionsstellen stärker als Partner betrachtet und aufgeführt werden.