Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/76: Nationales Programm Alkohol 2008 - 2012 (NPA) · 62 Seiten

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Massnahme 08.01: Einführung von Richtlinien zur Ausweispflicht für den Kauf alkoholischer Getränke

Zu Massnahme 08.01 äussern sich 22 Stellungnahmen.

Die Mehrheit der Stellungnahmen begrüsst die Massnahme (13 von 22). Aus der Branche

unterstützen ANCV, Denner, Société des encaveurs de vins suisses und die Vereinigung Schweizer Weinhandel die Massnahme aber nur, wenn sie ausschliesslich für Kunden angewendet wird, wo ein Zweifel bezüglich Alter besteht.

Die IG DHS, Coop und Denner bemerken, dass Testkäufe dem Detailhandel in der Regel ein gutes Zeugnis geben würden, was zeige, dass von Jugendlichen bereits Ausweise verlangt würden. Coop und IG DHS finden, allgemein verbindliche Branchenrichtlinien könnten ein gutes Instrument sein für Verkaufsstellen, die bis jetzt den Jugendschutz noch nicht konsequent umgesetzt haben – meist handle es sich dabei um kleinere Betriebe, deren Existenz unter anderem vom Verkauf alkoholischer Getränke abhänge.

Die Erdöl-Vereinigung bemerkt, dass diese Massnahme in den Tankstellen-Shops bereits umgesetzt werde und die Erfahrungen zeigen würden, dass damit die Zahl widerrechtlicher Alkoholverkäufe an Jugendliche markant gesenkt werden könne. Das Ziel sei, die ‚Durchfallquote‘ auf 10 bis maximal 20% zu begrenzen. Die Erdöl-Vereinigung befürworte deshalb weitere Anstrengungen in diesem Bereich, sofern sie praxistauglich seien und keinen unverhältnismässigen Mehraufwand zur Folge hätten. Sie würden sich auch einer intensivierten Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand nicht verschliessen, würde aber dieser Weg beschritten, seien weitere Verkaufseinschränkungen, die alle Konsumenten – nicht nur die Jugendlichen – treffen würden, unnötig und nicht weiter zu verfolgen.

Hotelleriesuisse bemerkt, dass sie keine Möglichkeit habe, den Mitgliedern Vorschriften zur Ausweispflicht aufzuerlegen. Die Massnahme werde aber im Sinne einer tatsächlichen Durchsetzung bestehender gesetzlicher Regelungen grundsätzlich begrüsst und sie seien gerne bereit, bei der Ausarbeitung der Richtlinien mitzuwirken.

Die Swiss Retail Federation bemerkt, dass in der ursprünglichen Fassung nie die Rede von ‚allgemeingültigen Richtlinien‘ war. Im Grundsatz begrüsse sie die Einhaltung von Richtlinien und die strikte Kontrolle im Zweifelsfalle – Kontrolle und Instruktion des Personals müsse Sache der Unternehmen bleiben. Sie ist bereit, bei der Umsetzung federführend als Kontaktorganisation mitzuwirken, aber nur wenn sie vorzeitig informiert und in den Prozess integriert werde. Durchsetzungsverantwortung lehne sie ab. Sie habe keine Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedern und viele Detailhändler seien nicht Mitglied. Die Voraussetzung für die Mitarbeit sei jedoch, dass auf andere, unverhältnismässige Massnahmen verzichtet werde.

Eine Minderheit der Stellungnahmen sprechen sich gegen zusätzliche Richtlinien aus (4

von 22). Diese stammen von Wirtschaftsdachverbänden und der Branche. Es sollen keine neuen Verpflichtungen oder Sanktionen eingeführt werden (Centre Patronal, Chambre vaudoise des arts et métiers, Communauté interprofessionnelle des vins de Genève, SWBV/FSV).