Vorlage KVV
Vernehmlassung 2007/88: Krankenversicherungsverordnung (KVV). Verordnung über die Kostenerrnittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL). Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) · 8 Seiten
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i. Prämien;
j. Bilanz und Betriebsrechnung.
Art. 31 Veröffentlichung der Daten der Leistungserbringer
Das BAG veröffentlicht die Ergebnisse der vom Bundesamt für Statistik gestützt auf Artikel 22a des Gesetzes erhobenen Daten so, dass namentlich folgende Angaben oder Kennzahlen der sozialen Krankenversicherung nach Leistungserbringer oder nach Kategorien von Leistungserbringern ersichtlich sind:
a. Leistungsangebot und Qualifikation der Leistungserbringer;
b. medizinische Qualitätsindikatoren;
c. Umfang und Art der erbrachten Leistungen;
d. Kostenentwicklung.
Art. 37 Kostenübernahme für im Ausland wohnhafte Personen
Bei stationärer Behandlung in der Schweiz übernimmt der Versicherer die gesamte Vergütung, die nach den Tarifen nach Artikel 49 Absatz 1 des Gesetzes in Rechnung gestellt werden, für:
a. Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie ihre Familienangehörigen, die in der Schweiz versichert sind;
b. Versicherte, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft, in Island, Liechtenstein oder Norwegen wohnen und bei einem Aufenthalt in der Schweiz aufgrund von Artikel 95a des Gesetzes Anspruch auf internationale Leistungsaushilfe haben;
c. Versicherte, die in Belgien, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Österreich oder Ungarn wohnen und sich nach Artikel 95a des Gesetzes wahlweise im Wohnstaat oder in der Schweiz behandeln lassen können.
Gliederungstitel vor Art. 55a
8a. Abschnitt: Geburtshäuser
Art. 55a
Die Geburtshäuser sind zugelassen, wenn sie:
a. den Anforderungen nach Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe b – e des Gesetzes entsprechen;
b. ihren sachlichen Tätigkeitsbereich nach Artikel 29 des Gesetzes festgelegt haben;
c. eine ausreichende medizinische Betreuung durch eine Hebamme sicherstellen;
d. Vorkehrungen zur Einleitung von Massnahmen im medizinischen Notfall getroffen haben.