Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht
Abkürzungs- und Begriffsverzeichnis
Abgeltung Die Abgeltung ist die Entschädigung der ungedeckten
Kosten eines bestellten Leistungsangebotes im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Die Abgeltung an die Transportunternehmen richtet sich nach den ungedeckten Kosten aufgrund einer verbindlichen Offerte. Nach dem erfolgten Bestellverfahren wird der Abgeltungsbetrag für das bestellte Verkehrsangebot in einer Angebotsvereinbarung festgehalten.
ADFV Abgeltungsverordnung vom 18. Dez. 1995 SR 742.101.1 BAV Bundesamt für Verkehr
Besteller Bund und Kanton(e) bestellen den abgeltungsberechtigten
Regionalverkehr gemeinsam.
Bestellverfah- Verfahren, das koordiniert mit dem Fahrplanverfahren auf ren der Basis einer Bestellung bei den Transportunternehmen
zu einem vom Bund unterstützten Angebot im öffentlichen Verkehr führt. Das Bestellverfahren kommt im Regionalverkehr zur Anwendung.
BLS BLS AG, BLS SA, BLS Ltd. (ehemalige BLS Lötschberg-
bahn AG)
BR Bundesrat
DB Deutsche Bahn AG
DV Direkter Verkehr
EBG Eisenbahngesetz vom 20. Dez. 1957 SR 742.101 EBP Eisenbahnpaket
EFV Eidgenössische Finanzverwaltung, Bern
EG Europäische Gemeinschaft
EIU Eisenbahninfrastrukturunternehmen
ERA Europäische Eisenbahnagentur
EU Europäische Union
EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen
ISB Infrastrukturbetreiber
KAV Verordnung vom 18. Dezember 1995 über die Anteile der SR 742.101.2
Kantone an den Abgeltungen und Finanzhilfen im Regionalverkehr
KG Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbe- SR 251
schränkungen (Kartellgesetz, KG)
Konzession Das Recht, Reisende regelmässig und gewerbsmässig zu
befördern, kann durch Konzessionen an natürliche und juristische Personen verliehen werden.
KTU Unternehmen, die über eine Konzession oder Bewilligung
nach den Artikeln 6–8 des Personenbeförderungsgesetzes (vgl. RöVE) oder nach den Artikeln 5 und 9 des Eisenbahngesetzes verfügen
LSVA Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
MGB Matterhorn Gotthard Bahn, Brig
NFA Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabentei-
lung zwischen Bund und Kantonen NFA
PBG Personenbeförderungsgesetz (vgl. RöVE)