Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten

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Abkürzungs- und Begriffsverzeichnis

Abgeltung Die Abgeltung ist die Entschädigung der ungedeckten

Kosten eines bestellten Leistungsangebotes im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Die Abgeltung an die Transportunternehmen richtet sich nach den ungedeckten Kosten aufgrund einer verbindlichen Offerte. Nach dem erfolgten Bestellverfahren wird der Abgeltungsbetrag für das bestellte Verkehrsangebot in einer Angebotsvereinbarung festgehalten.

ADFV Abgeltungsverordnung vom 18. Dez. 1995 SR 742.101.1 BAV Bundesamt für Verkehr

Besteller Bund und Kanton(e) bestellen den abgeltungsberechtigten

Regionalverkehr gemeinsam.

Bestellverfah- Verfahren, das koordiniert mit dem Fahrplanverfahren auf ren der Basis einer Bestellung bei den Transportunternehmen

zu einem vom Bund unterstützten Angebot im öffentlichen Verkehr führt. Das Bestellverfahren kommt im Regionalverkehr zur Anwendung.

BLS BLS AG, BLS SA, BLS Ltd. (ehemalige BLS Lötschberg-

bahn AG)

BR Bundesrat

DB Deutsche Bahn AG

DV Direkter Verkehr

EBG Eisenbahngesetz vom 20. Dez. 1957 SR 742.101 EBP Eisenbahnpaket

EFV Eidgenössische Finanzverwaltung, Bern

EG Europäische Gemeinschaft

EIU Eisenbahninfrastrukturunternehmen

ERA Europäische Eisenbahnagentur

EU Europäische Union

EVU Eisenbahnverkehrsunternehmen

ISB Infrastrukturbetreiber

KAV Verordnung vom 18. Dezember 1995 über die Anteile der SR 742.101.2

Kantone an den Abgeltungen und Finanzhilfen im Regionalverkehr

KG Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbe- SR 251

schränkungen (Kartellgesetz, KG)

Konzession Das Recht, Reisende regelmässig und gewerbsmässig zu

befördern, kann durch Konzessionen an natürliche und juristische Personen verliehen werden.

KTU Unternehmen, die über eine Konzession oder Bewilligung

nach den Artikeln 6–8 des Personenbeförderungsgesetzes (vgl. RöVE) oder nach den Artikeln 5 und 9 des Eisenbahngesetzes verfügen

LSVA Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

MGB Matterhorn Gotthard Bahn, Brig

NFA Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabentei-

lung zwischen Bund und Kantonen NFA

PBG Personenbeförderungsgesetz (vgl. RöVE)