Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/95: Zweite Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 43 Seiten

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Soweit bekannt existieren in der Schweiz keine Hersteller von NiCd-Batterien. Betroffen vom Verbot von NiCd-Gerätebatterien sind Schweizer Hersteller von Geräten, die solche Batterien enthalten. Die finanziellen Auswirkungen des Verbots sind auch hier nicht anders als in der EU. Die Mehrkosten lassen sich anhand der von der EG-Kommission in Auftrag gegebenen Regulierungsfolgenabschätzung grob abschätzen. Danach werden Kosten für die Alternativzellen (NiMH-Batterien) von 4.6 Euro gegenüber 4.2 Euro für NiCd-Zellen angenommen. Eine Zelle in Haushaltsgeräten hat im Durchschnitt eine Masse von 22 g. Der schweizerische Verbrauch von NiCd-Batterien kann mit 50 bis 70 t pro Jahr beziffert werden. Daraus lässt sich errechnen, dass jährliche Mehrkosten von 1'400'000 CHF bis 2'000'000 CHF anfallen.

Die Änderungen der 2. Revision der ChemRRV im Bereich der Elektro- und Elektronikgeräte bringen der Wirtschaft Erleichterungen und verursachen den betroffenen Branchen keine Kosten. Bestimmte Werkstoffe und Bauteile werden von den Stoffverboten ausgenommen, sodass nötige Umstellungskosten in der Produktion entfallen. Schliesslich sollen mit der Kleinmengen-Regelung für Chloroform insbesondere kleinen in Nischen tätigen Unternehmen finanziell unverhältnismässig hohe Kosten für apparative Aufwendungen erspart bleiben.

4.2 Bund und Kantone

Der Vollzug der ChemRRV ist weitgehend Sache der Kantone. Mit der ersten Revision der ChemRRV erhält der Bund keine nennenswerten neuen Vollzugsaufgaben.

Die Liste der Einschränkungen und Verbote, deren Einhaltung von den Kantonen zu überprüfen ist, und damit der Vollzugsaufwand nehmen mit den neu vorgeschlagenen Beschränkungen von teerhaltigen Stoffen, Perfluoroctansulfonaten und NiCd-Akkumulatoren zu. Darüber hinaus werden im Einklang mit dem EG-Recht neue Kennzeichnungsvorschriften bei Batterien sowie Gegenständen und Einrichtungen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten, eingeführt, welche zu kontrollieren sind.

Mit der Erstreckung der Frist der Bewilligungspflicht für industriell gefertigte Wärmepumpen, die mit klimaaktiven Kältemitteln betrieben werden, verzögert sich für die Kantone eine bereits eingeplante Mehrbelastung. Sie nimmt möglicherweise nicht das erwartete Ausmass an, weil davon auszugehen ist, dass bis zum 1. Januar 2013 viele Anlagen mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden können, die nicht der Bewilligungspflicht unterstehen.

Das Ende 2013 in Kraft tretende Verwendungsverbot für PFOS-haltige Feuerlöschschaum-Konzentrate hat auch für die Armee mit ihren mobilen Reserven Auswirkungen. Rund 130 t Produkt müssen vor Ablauf der Lebensdauer ersetzt und in geeigneten Anlagen verbrannt werden. Letzteres ist mit Kosten von ca. 200'000 CHF verbunden. In den Tanklagern der Alcosuisse befinden sich 40 t Schaumkonzentrate, die der Entsorgung zugeführt werden müssen. Dies verursacht Kosten von rund 60'000 CHF. Allerdings gehen die Experten von der Alcosuisse von Zusatzkosten aus, da die für die Ethanol-Lager geeigneten Ersatzprodukte Anpassungen an den technischen Einrichtungen nötig machen. Es wird davon ausgegangen, dass für dieselbe Löschwirkung mehr Extrakt bereitgehalten werden muss. Neubeschaffungskosten mit diversen Produktuntersuchungen, Vernichtungskosten und Kosten für die Anpassung der technischen Einrichtungen werden hier mit 750'000 CHF veranschlagt. Die PFOS-haltigen Lagerbestände