Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/95: Zweite Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 43 Seiten

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welche auf die Kunden abgewälzt werden dürften, können mit dem gesamten Umsatz mit Korrosionschutzanstrichen verglichen werden. Mit einem Verbrauch von 50 t/a haben teerhaltige Anstriche einen Anteil von 0.6 % am Gesamtmarkt von Anstrichstoffen für den schweren Korrosionsschutz von 8000 t/a. Der Wert des Gesamtmarkts wird auf rund 60 Mio. CHF geschätzt (7.5 CHF pro kg). Damit verteuern sich die Ausgaben für Korrosionsschutzanstriche um ca. 1 %. Aus volkswirtschaftlicher Sicht sollte schliesslich berücksichtigt werden, dass die direkten Kosten und die indirekten Kosten (Instandsetzung), die durch Korrosion entstehen, je nach verwendeter Quelle einen Anteil von 3 % bis 5 % am Bruttosozialprodukt haben, und sich damit im Bereich von einigen Milliarden Schweizer Franken bewegen. Dazu trägt die neu vorgeschlagene Regelung im Promillebereich bei.

• Bei den von Jagd- und Sportvereinen eingesetzten Tontauben ist die Substitution

von Steinkohlenteerpech durch petrostämmige Bindemittel wie Bitumen im Gange. Hersteller von Tontauben sollen Teerpech bereits in 80 % ihrer Produktion ersetzen; es wird von einem phase-out von Teerpech ausgegangen. Regelungen in Österreich, den Niederlanden und in deutschen Bundesländern belegen, dass teerfreie Tontauben auf dem Markt erhältlich sind. In der Schweiz schreiben einige kantonale Vollzugsstellen, z.B. jene in Zürich, Basel-Stadt und Basel-Landschaft, in Kenntnis der ausländischen Vorschriften bereits vor, dass auf Jagdschiessplätzen nur teerfreie Tontauben verwendet werden dürfen. Die Ausweitung dieser Anforderung auf die gesamte Schweiz ist allein aus Gründen der Gleichbehandlung gerechtfertigt.

Die finanziellen Auswirkungen der Richtlinie 2006/122/EG, der 30. Änderungs-Richtlinie der Richtlinie 76/769/EWG, wurde eingehend durch die britische Umweltbehörde überprüft. Die neuen Einschränkungen für das Inverkehrbringen von Perfluoroctansulfonaten (PFOS) und Produkten, die PFOS enthalten, sind mit geringen Kosten verbunden, da die Verwendung von PFOS nach dem freiwilligen Produktionsstop des weltweit führenden Herstellers stark rückläufig ist. Die Mehrkosten für die nachgeschalteten Verwender beschränken sich auf die Umformulierung der Produkte. Demgegenüber ist das Verwendungsverbot bereits in Verkehr gebrachter PFOS-haltiger Feuerlöschschäume ab Juli 2013 finanziell relevant. Schätzungen von UK gehen davon aus, dass die Entsorgung PFOS-haltiger Schäume durch Verbrennung und die vorzeitige Beschaffung PFOS-freier Schäume ab Juli 2011 in der EU Kosten von 15 Millionen Euro verursacht. Davon entfallen rund 75 % auf Verbrennungskosten31. Für die Schweiz wird geschätzt, dass 300 t bis 420 t Schaumkonzentate, die in Löschzentralen von Pflichtlagern mit Brenn- und Treibstoffen sowie von Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten der Industrie bereitstehen, früher als geplant ersetzt und der Verbrennung zugeführt werden müssen. Nimmt man Verbrennungskosten von 1500 CHF pro Tonne als Basis, errechnen sich die Kosten auf 450’000 bis 630’000 CHF, wovon 180'000 CHF auf Betriebe mit Pflichtlagern entfallen. Es ist nicht bekannt, wie Schaumkonzentrate mit abgelaufener Haltbarkeitsdauer bisher entsorgt wurden. Die Vernichtung dieser Produkte, welche rund 70 % Wasser enthalten, ist aus technischer Sicht nicht trivial. Die Entsorgung via das Abwasser ist keine Alternative zur Verbrennung, da PFOS Kläranlagen ohne Eliminierung passieren.

31 Die Schätzung basiert auf Entsorgungskosten von 1500 CHF und Ersatzkosten von 6000 CHF pro Tonne Schaumkonzentrat.