Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/95: Zweite Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) · 43 Seiten
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einbussen. Ersatzprodukte für Beschichtungen von Parkplätzen, Pannenstreifen oder Bushaltestellen basieren nämlich auf Zement (Hartbetonbeläge, polymermodifizierte Fliessmörtelbeläge). Deren Anwendung setzt voraus, dass der Untergrund ebenfalls in Zementbauweise ausgeführt ist. Inzwischen werden auf dem Markt jedoch auch bituminöse Heissmischbeläge in Kombination mit Zementbeton angeboten, die auf Untergründe aus Asphaltbeton aufgebracht werden können, und die für die oben genannten Verwendungszwecke eine genügende Öl- und Treibstoffbeständigkeit aufweisen.
• Im Bereich der heissen Verwertung von Ausbauasphalt widerspiegelt die Variante 2 des Anhangs 1.15 die Empfehlung der Bauabfall-Richtlinie aus dem Jahr 1999 zur Entsorgung von teerhaltigem Ausbauasphalt. Jenen, welche nach dieser Empfehlung handeln, entstehen mit dem Regelungsvorschlag der Variante 2 keine Mehrkosten. Die Variante 1 bezweckt die Arbeitnehmer besser vor der Exposition mit kanzerogenen Stoffen zu schützen und die teerhaltigen Ausbauasphalt-Ströme besser zu lenken. Die jährlich anfallende Menge an Ausbauasphalt mit PAK-Gehalten von mehr als 250 mg/kg (5000 mg/kg bezogen auf das Bindemittel) wird auf ca. 400'000 t geschätzt. Davon gelten ca. 50’000 t mit PAK-Gehalten im Bindemittel von über 20’000 mg/kg als Sonderabfälle (VeVa-Code 17 03 03), die gemäss Bestimmungen der Bauabfall-Richtlinie bereits heute nicht baulich verwendet werden sollten. Die restlichen 350’000 t dürfen nach vorliegendem Regelungsvorschlag der Variante 1 nur noch im Kaltverfahren verarbeitet werden. Dazu wird eine Erweiterung der Kapazität für das Kaltverfahren um maximal 2-3 Anlagen benötigt. Bei Anlagekosten von ca. 1 Mio. CHF dürfte somit der einmalige Investitionsbedarf bei 2 bis 3 Mio. CHF liegen. Mehrkosten bei der Produktion sind keine auszumachen. Im Gegenteil, die Produktion einer Tonne Mischgut im Kaltverfahren ist tendenziell günstiger als die Produktion im Heissverfahren, in erster Linie weil die Produktion im Kaltverfahren viel weniger energieintensiv ist. Da es kein Drehofen benötigt, können zudem Anlagen dieser Technik als mobile Anlagen konzipiert und damit vor Ort auf der Strassenbaustelle eingesetzt werden, was zu erheblichen Einsparungen bei den Transportkosten führt.
• Im Bereich der Anstrichfarben und Lacke sind wie bei den Bauprodukten rund zehn Anbieter, darunter drei Hersteller, von den neu vorgeschlagenen Einschränkungen betroffen. Kein Anbieter führt nur teerhaltige Produkte im Produktesortiment. Das vom Verbot betroffene Jahres-Produktvolumen wird basierend auf Erhebungen im Jahre 1997 auf rund 50 t geschätzt. In einem Hintergrundbericht zu den OSPAR Aktivitäten im Bereich der teerhaltigen Korrosionsschutzanstriche schätzte das niederländische RIZA (Institute for Inland Water Management and Waste Water Treatment) die Kosten der Substitute 50 % höher ein. Die Alternativprodukte basieren auf Epoxid- und Polyurethanharzen ohne Zuformulierung von Teerölen oder -pechen. Nimmt man Kosten für die teerhaltigen Produkte von 25 CHF pro Kilogramm als Basis, errechnen sich Mehrkosten von maximal 600'000 CHF pro Jahr. Bedingt durch den höheren Feststoffanteil der Substitute (ca. 20 %) darf angenommen werden, dass der Verbrauch pro Flächeneinheit und damit die genannten Mehrkosten kleiner sein werden. Anbieter teerhaltiger Produkte führen bereits heute teerfreie Alternativen in ihrer Produktepalette. Die vorgeschlagenen Einschränkungen führen damit zu keinen Umsatzeinbussen. Die grob abgeschätzten jährlichen Mehrkosten von 600'000 CHF,