Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/10: Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 69 Seiten
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des IFG einmalig und endgültig über die zu beseitigenden Engpässe befindet oder ob die Unterteilung des Programms in mehrere Perioden möglich ist.
Der Infrastrukturfonds hat grundsätzlich eine Laufzeit von 20 Jahren. Diese kann um fünf Jahre verlängert werden. Zwei Jahre nach Inkraftsetzung des IFG definitiv zu entscheiden, wo in diesen nächsten 20 oder 25 Jahren Engpässe bestehen werden und mit welchen baulichen Massnahmen sie beseitigt werden sollen, ist nicht zielführend. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum IFG wurde ausgeführt, dass bezüglich des Vorgehens mehrere Schritte vorgesehen seien16. Das Programm wird deshalb in mehrere Perioden unterteilt, so wird eine rollende Planung ermöglicht.
Artikel 1
Artikel 1 des Bundesbeschlusses über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der finanziellen Mittel nennt diejenigen Engpassbeseitigungsprojekte, die im Rahmen der ersten Periode der Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz realisiert werden und gibt die dafür notwendigen, finanziellen Mittel frei. Ebenfalls frei gegeben werden die Mittel für die Planung und Projektierung der Vorhaben aus den Modulen 2 und 3.
Aus der Tabelle ist zudem ersichtlich, auf welchen Nationalstrassen und in welchem Kanton sich die Projekte befinden. Ebenfalls kann der Tabelle die Höhe des gesperrten Restkredits im Umfang von 3'745 Milliarden entnommen werden.
Der Bundesrat wird in der Regel alle vier Jahre der Bundesversammlung über den Stand der Realisierung berichten und die Realisierung weiterer Engpassbeseitigungsprojekte sowie die Freigabe der dazu erforderlichen finanziellen Mittel bis zum Erreichen des Gesamtkredits im Umfang von 5,5 Milliarden – exkl. Teuerung und Mehrwertsteuer - beantragen. Die Projekte, die dafür in Frage kommen, sind in Ziffer 1.3.3 der vorliegenden Vorlage bezeichnet.
Artikel 2
Der Finanzierungsbeschluss untersteht als einfacher Bundesbeschluss nicht dem Referendum.
3 Auswirkungen des Programms Engpassbeseitigung
Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage legt der Bundesrat den Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel zur Diskussion. Die Ausführungen zu den beiden zur Diskussion gestellten Netzergänzungen Glattal und Umfahrung Morges / Lausanne sowie zur Entwicklung der SFSV sind nicht Gegenstand dieses Bundesbeschlusses. Entsprechend beschränken sich die Ausführungen unter Ziffer 3 auf die Auswirkungen des Programms Engpassbeseitigung.
3.1 Auswirkungen auf den Bund
Mit der Verabschiedung des IFG haben die eidgenössischen Räte die finanziellen Mittel für die zu realisierenden Fahrstreifenergänzungen an bestehenden National-
16 AB 2006 S 230