Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/10: Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 69 Seiten
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2'000
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Engpassbeseitigung 1'400 Nationalstrassennetz Fertigstellung
1'200 Nationalstrassennetz 1'000 Agglomerationsverkehr
800 Hauptstrassen
600 Stand Fondsliquidität
400
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Abbildung 9: Simulation Infrastrukturfonds 2008 - 2027
2 Erläuterungen zum Bundesbeschluss
2.1 Allgemeines
Die Vernehmlassungsvorlage befasst sich mit dem Programm für die Engpassbeseitigung im Rahmen des IFG. Zudem setzt sie sich mit zwei Netzergänzungen zur Beseitigung von Engpässen sowie mit Fragen zur langfristigen Sicherung der Finanzierung für den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau der Nationalstrassen auseinander.
Die Aufwendungen für die Errichtung, den Unterhalt und den Betrieb der Nationalstrassen werden grundsätzlich über die SFSV finanziert (Artikel 86 Absatz 3 Buchstabe a Bundesverfassung). Mit dem Ziel, die notwendigen Voraussetzungen zur Bewältigung der aktuellen Probleme im Landverkehr zu schaffen, wurde innerhalb der SFSV ein zusätzliches Gefäss – der IF – errichtet. Das IFG bestimmt, was künftig über diesen Infrastrukturfonds finanziert werden soll. Im Bereich der Nationalstrassen sind dies die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz.
Artikel 6 Absatz 1 IFG definiert Engpässe als Abschnitte des bestehenden Nationalstrassennetzes mit Überlastungen, welche die Funktionsfähigkeit des Gesamtnetzes nachhaltig beeinträchtigen. Das IFG selbst enthält jedoch keine Bestimmung darüber, wie derartige Engpässe zu beseitigen sind. Gestützt auf die Botschaft zum IFG sowie die Ausführungen in den parlamentarischen Beratungen15 ist jedoch eindeutig, welche Massnahmen zur Engpassbeseitigung über den Infrastrukturfonds finanziert werden sollen. Danach gelten als Engpassbeseitigung im Sinne des IFG: Fahrstrei-
15 „AB 2006 N 1345“