Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/10: Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 69 Seiten

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Finanziert werden diese Aufwendungen durch die Ersteinlage in den Fonds aus der SFSV im Umfang von 2'600 Millionen sowie jährliche Einlagen aus der SFSV. Die geplanten Entnahmen aus der SFSV sind in Ziffer 1.5.5.3 beschrieben. Der Fonds darf sich gemäss Art. 9 Abs. 1 des IFG nicht verschulden. Die Ausgaben des Fonds müssen derart ausgestaltet sein, dass der Fonds jederzeit einen positiven Saldo aufweist.

In den Jahren 2008 bis 2014 belasten die bereits frei gegebenen Mittel für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und die dringlichen Projekte für den Agglomerationsverkehr den Fonds in starkem Masse. Als Folge davon stehen für die Beseitigung der Engpässe und die Agglomerationsprogramme bis zum Jahre 2015 nur beschränkte finanzielle Mittel zur Verfügung.

In der Anfangsphase sind zur Finanzierung der laufenden Projekte für die Fertigstellung der Nationalstrassen jährlich zwischen 900 und 950 Millionen erforderlich. Ab dem Jahre 2016 werden sich die Aufwendungen für diese Projekte schrittweise reduzieren. Die Finanzierung dieser Projekte wird voraussichtlich im Jahre 2023 abgeschlossen sein.

Für den Agglomerationsverkehr sind während der Laufzeit des Fonds unter Berücksichtigung der Teuerung und der Mehrwertsteuer durchschnittlich Mittel im Umfang von rund 360 Millionen pro Jahr vorgesehen. Bis zum Jahre 2015 werden die Mittel für den Agglomerationsverkehr vollumfänglich zur Finanzierung der dringlichen Agglomerationsprojekte benötigt werden. In der Anfangsphase übersteigt der Bedarf für die Finanzierung dieser Projekte die durchschnittlich verfügbaren Mittel von jährlich 360 Millionen teilweise deutlich: Im Jahre 2008 wurden für die dringlichen Agglomerationsprogramme 430 Millionen zur Verfügung gestellt. Im Jahre 2009 werden es 470 Millionen und im Jahre 2013 rund 460 Millionen sein. Als Folge davon werden im Infrastrukturfonds bis zum Jahre 2015 für die Beiträge an die Agglomerationsprogramme keine Mittel zur Verfügung stehen. Erst ab dem Jahre 2017 werden die Mittel für den Agglomerationsverkehr in vollem Umfang der Umsetzung der Agglomerationsprogramme zu Gute kommen.

Die Mittel für die Engpassbeseitigung werden zwischen den Jahren 2011 und 2014 schrittweise von 75 auf 200 Millionen erhöht werden. Diese Mittel sind zur Finanzierung der dringlichen und planerisch weit fortgeschrittenen Massnahmen aus dem Modul 1 des Programms Engpassbeseitigung nötig. Dazu gehören die 6-

Spurausbauten zwischen Wiggertal und Härkingen sowie zwischen Blegi und Rütihof bei Zug, der Ausbau bei Crissier (Lausanne) sowie der Ausbau der Nordumfahrung Zürich. Der Hauptharst der Projekte zur Engpassbeseitigung wird gemäss derzeitiger Fondsplanung ab dem Jahre 2018 zur Realisierung kommen. Ab diesem Zeitpunkt werden für die Projekte zur Engpassbeseitigung jährlich zwischen 400 und 800 Millionen zur Verfügung stehen.

Stabil verläuft die Ausgabenentwicklung bei den Mitteln für die Beiträge an die Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Diese Aufwendungen werden sich teuerungsbedingt von 40 Millionen im Jahre 2008 auf rund 56 Millionen im Jahre 2027 erhöhen.

Abbildung 9 zeigt die derzeit aktuelle Simulation der jährlich verfügbaren Mittel und der Fondsliquidität während der Jahre 2008 - 2027. Der Anstieg der Fondsliquidität in der Grafik zum Ende der Laufzeit gibt die unvermeidliche Unsicherheit in der Simulation in Bezug auf die Berücksichtigung der Teuerung wieder.