Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/102: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer · 58 Seiten

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Art. 20 (aufgehoben): Asylgesuch aus dem Ausland und Einreisebewilligung

Art. 20

Aufgehoben

Zustimmung

Kantone: AG, AI, BE, BL, BS (im Grundsatz zustimmend), FR, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH (im Grundsatz zustimmend)

Parteien: CVP, SVP (im Grundsatz zustimmend)

Interessierte Kreise: AVZ, CP, FER, KKJPD, SGV, SSV, SVZ

BL, OW, sinngemäss auch ZH: Die Tatsache, dass die Schweiz mittlerweile der einzige europäische Staat ist, der noch Asylgesuche auf der eigenen Botschaft im Herkunftsland von Asylsuchenden akzeptiert, legt nahe, diese Regelung zu hinterfragen. Auch die zunehmend grosse Zahl solcher Gesuche und die wenigen Fälle, in denen die Einreise in die Schweiz bewilligt wurde, sprechen für eine Anpassung unseres Rechts an den europäischen Standard (sinngemäss auch TI).

BS, ZH: Fordern nähere Abklärungen zur Frage, ob die Schweiz als zuständig erachtet werden könnte, wenn nach Einreichung eines Botschaftsgesuchs auf einer Schweizer Vertretung in einem anderen Dublin-Staat ein Asylgesuch eingereicht wird.

CVP: Begrüsst diesen Änderungsvorschlag, unterstützt aber Massnahmen gegen Schlepperkriminalität und für die öffentliche Information über die Gefährlichkeit von Fluchtwegen. Bei unmittelbarer und direkter Gefährdung an Leib und Leben sollen Flüchtlinge weiterhin direkt aufgenommen werden können (Art. 56 AsylG).

SVP: Lehnt den Vorschlag nicht ausdrücklich ab, hält aber fest, dass dieser die Situation im Asylbereich nicht zu entschärfen vermag, da bereits heute nur wenig Einreisebewilligungen erteilt werden. Es stelle sich zudem die Frage, ob mit der Aufhebung von Auslandgesuchen nicht wirkliche Flüchtlinge, welche sich die Einreise in die Schweiz durch Schlepperbanden nicht leisten können, benachteiligt würden. Der Bundesrat müsste aufzeigen, wie viel Personal- und Finanzressourcen mit diesem Vorschlag eingespart werden könnten.

SSV: Dieser Vorschlag wurde im verbandsinternen Vernehmlassungsverfahren kontrovers beurteilt.

Ablehnung

Kantone: AR (eher ablehnend), GE, NE, SH, SO, SZ, VD

Parteien: CSP, EVP, FDP (eher ablehnend), GPS, SP

Interessierte Kreise: AInt, aids.ch, asylbrücke, Binational, Caritas, chgemeinden, DJS, EFS, EKM, FIZ, FSA, HEKS, IGFM, migratio, SAC, SAH, sans-papiers, sek, SFH, SGB, SKF,

SRK, Stimme der MigrantInnen, SVF, Tdf, Tdh, TS, UNHCR, VSPB (eher ablehnend)

AR: Bedauert die Aufhebung der Möglichkeit von Auslandgesuchen angesichts der humanitären Tradition der Schweiz (sinngemäss SH, HEKS, migratio, SGB). Falls dieser Vorschlag weiterverfolgt wird, wäre von der Visumerteilung grosszügig Gebrauch zu machen (sinngemäss SZ).

GE: Schlägt vor, bei unbegründeten Asylgesuchen ein Nichteintretensverfahren, welches im Ausland durchgeführt wird, vorzusehen. Dies würde Sozialhilfekosten sowie den mit dem Wegweisungsvollzug verbundenen Aufwand verhindern.

SO, SZ: Fördert die illegale Ausreise und Schleppertätigkeit (sinngemäss auch VSPB). Personen mit Asylgründen sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, ein Auslandgesuch einzureichen, da gerade diese oft nicht über die notwendigen finanziellen Mittel für die illegale Einreise in die Schweiz verfügen.

SZ: Sinnvoller wäre eine Regelung, wonach nach Ablehnung eines Auslandgesuchs während einer gewissen Zeit eine Einreisesperre verhängt oder auf ein erneutes Asylgesuch nicht eingetreten würde.

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