Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/105: Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes · 53 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes Seite 26 E. Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer
2. Ablehnende Stellungnahmen • 1 Kanton (GR) lehnt die vorgeschlagene Regelung ab. • 1 Partei (EDU) ist gegen die vorgeschlagene Regelung.
• 1 weiterer Vernehmlassungsteilnehmer (BGK) ist mit der vorgeschlagenen Rege-
lung nicht einverstanden.
Der Kanton GR erachtet die Regelung als unklar und unpraktikabel: Im Gesetzeswortlaut komme nicht zum Ausdruck, dass aufgrund der kürzeren Anwesenheitsdauer in der Schweiz nicht die gleich hohen Anforderungen wie bei einer ordentlichen Einbürgerung gestellt werden können; die materiellen Voraussetzungen seien in einer eigenen Bestimmung im Sinne des geltenden Art. 26 BüG unter dem Abschnitt der erleichterten Einbürgerung aufzunehmen, wobei die konkreten Anforderungen an den Integrationsgrad auf Verordnungsstufe zu regeln seien. Aus Sicht der EDU ist die Regelung überflüssig und daher zu streichen.
Artikel 13: Einbürgerungsverfahren Gesuche erst nach Durchführung des kantonalen und kommunalen Verfahrens an den Bund
1. Befürwortende Stellungnahmen • 16 Kantone befürworten die vorgeschlagene Regelung (ZH, BE, LU, GL, ZG, FR, SO, BS, AI, SG, AG, VD, VS, NE, GE, JU) • 5 Parteien (FDP, CVP, SP, GPS, EDU) stimmen der vorgeschlagenen Regelung zu.
• 6 Wirtschafts- und Berufsverbände (SAV, SGB, Unia, Travail.Suisse, CP, FER) be-
fürworten die vorgeschlagene Regelung. • 9 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, SGV, SVBK, EKM, SVZ, AVZ, UNHCR, JusPax, BGK) sind für die vorgeschlagene Regelung.
Gemäss dem Kanton ZH ist der Begriff «Zusicherung» zu ungenau (ZH). Das UNHCR erachtet das Verfahren als zu kompliziert; es bestehe die Gefahr, dass die Einbürgerungskriterien weiterhin sehr unterschiedlich gehandhabt würden, weshalb eine nochmalige Evaluierung und Vereinfachung der Art. 13 bis Art. 17 angezeigt sei.
2. Ablehnende Stellungnahmen • 10 Kantone (UR, SZ, OW, NW, BL, SH, AR, GR, TG, TI) lehnen die vorgeschlagene Regelung ab. • 5 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SFR, SEK, BGSB, BGB, BGR) sind mit der vorgeschlagenen Regelung nicht einverstanden.
Das vorgesehene Einbürgerungsverfahren stelle einen zu starken Eingriff in die Regelungshoheit der Kantone dar (UR, NW, BL, SH, TG, GR) und sei nicht ökonomisch (UR, NW, SZ, AR, BL, GR, TG). Auch bleibe unklar, was die «Zusicherung» im Einzelnen bedeute (BGSB, BGB, BGR).