Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/105: Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes · 53 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes Seite 27 E. Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer

Artikel 14: Kantonaler Einbürgerungsentscheid (innert sechs Monaten nach Einbürgerungsbewilligung)

1. Befürwortende Stellungnahmen • 12 Kantone befürworten die vorgeschlagene Regelung (ZH, LU, GL, ZG, BS, AI, AR, AG, VD, VS, NE, GE). • 5 Parteien (FDP, CVP, SP, GPS, EDU) stimmen der vorgeschlagenen Regelung zu, wobei 1 Partei (FDP) mit Vorbehalt.

• 5 Wirtschafts- und Berufsverbände (SAV, SGB, Unia, Travail.Suisse, FER) befürwor-

ten die vorgeschlagene Regelung. • 8 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, SGV, SVBK, SVZ, AVZ, ai, JusPax, BGK) sind für die vorgeschlagene Regelung.

Ein schnelles Einbürgerungsverfahren wird sehr begrüsst. Die Praxistauglichkeit der Bestimmung wird allerdings bei Fällen mit Abklärungen, die länger als 6 Monate dauern, oder bei Einleitung eines Rechtsmittelverfahrens infrage gestellt (BS, FDP). Auch sei fraglich, was mit der Einbürgerungsbewilligung geschehe, wenn der Kanton das Verfahren verzögere (SGB, Unia, SVZ). Das Verstreichenlassen der Frist dürfe nicht als Verfahrensverlängerung zulasten der Gesuchsteller gehen; dass der Einbürgerungswillige ein neues Gesuch stellen müsste, sei inakzeptabel (SP, GPS). Die Mehrheit der Befürworter erachtet die Gültigkeitsfrist von 6 Monaten für die Einbürgerungsbewilligung als angemessen; Einzelne fordern deren Verlängerung auf 1 Jahr (VS) bzw. deren Verkürzung auf 3 Monate (Travail.Suisse).

2. Ablehnende Stellungnahmen • 14 Kantone (BE, UR, SZ, OW, NW, FR, SO, BL, SH, TG, SG, GR, TI, JU) lehnen die vorgeschlagene Regelung ab. • 1 Wirtschafts- und Berufsverband (CP) lehnt die vorgeschlagene Regelung ab. • 5 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SFR, SEK, BGSB, BGB, BGR) sind mit der vorgeschlagenen Regelung nicht einverstanden.

Die Gegner kritisieren den Eingriff in die kantonale Verfahrenshoheit. Namentlich die Einführung der Ordnungsfrist für die kantonalen Behörden wird abgelehnt (NW, OW, SZ, BL, SG, GR, TG). Die Bestimmung lasse eine Reihe praktischer Fragen offen und bringe keine Vorteile, weshalb sie ersatzlos zu streichen sei (BGSB, BGB, BGR). Der Kanton Uri und der CP wollen die bisherige Regelung beibehalten (UR, CP). Die Gültigkeitsfrist von 6 Monaten für die Einbürgerungsbewilligung wird als zu kurz erachtet (BE, FR, SO, SH, TI, JU): Es werden 9 Monate (FR) bzw. 12 Monate (BE, SO, JU) sowie eine Verlängerungsmöglichkeit für besondere Fälle vorgeschlagen (SO).