Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/105: Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes · 53 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 33Fedlex · Ergebnisbericht
Vernehmlassungsbericht zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes Seite 33 E. Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer
2. Ablehnende Stellungnahmen • 1 Kanton (GR) lehnt die vorgeschlagene Regelung ab. • 1 Partei (EDU) ist gegen die vorgeschlagene Regelung.
• 4 Wirtschafts- und Berufsverbände (SGB, Unia, CP, FER) lehnen die vorgeschlage-
ne Regelung ab.
• 4 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (EKM, ASO, SFR, SEK) sind mit der vorge-
schlagenen Regelung nicht einverstanden.
Es wird kritisiert, dass die aufgeführten Integrationskriterien weder praxistauglich sind noch den Integrationsbegriff korrekt wiedergeben. Bei der Begriffsdefinition sei auf die Überprüfbarkeit der Integrationskriterien zu achten. Zur Vermeidung von Missverständnissen und aus Gründen der Transparenz müsse die Bestimmung klarer strukturiert werden. Insbesondere seien Personen, die sich in der Schweiz und solche, die sich im Ausland aufhalten, in zwei separaten Absätzen oder Bestimmungen zu regeln. Dementsprechend sei Abs. 1 Bst. b zu streichen und in Abs. 2 aufzunehmen (GR). Im Weiteren wird angemerkt, dass es unverhältnismässig sei, bei der Wiedereinbürgerung die gleichen Kriterien wie bei der ordentlichen Einbürgerung anzuwenden, zumal Betroffene nach Art. 27 Abs. 3 von einer Wiedereinbürgerung ausgeschlossen seien. Die Art. 18 bis Art. 25 des geltenden Rechts seien daher beizubehalten (CP, FER). Die Kriterien für die Wiedereinbürgerung dürften nicht allzu streng sein (SGB, Unia). Dem «ius sanguinis» werde im vorliegenden Gesetzesentwurf zu grosses Gewicht beigemessen; ausserdem würden lediglich finanziell Gutgestellte eine Wiedereinbürgerung beantragen können, was einer ökonomischen Diskriminierung gleichkomme (EKM).
Artikel 26: Wiedereinbürgerung / erfolgreiche Integration bzw. enge Verbundenheit
1. Befürwortende Stellungnahmen • 25 Kantone befürworten die vorgeschlagene Regelung (ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU). • 3 Parteien (FDP, GPS, EDU) stimmen der vorgeschlagenen Regelung zu, wobei 2 Parteien (FDP, EDU) mit Vorbehalt. • 1 Wirtschafts- und Berufsverband (Travail.Suisse) befürwortet die vorgeschlagene Regelung. • 12 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, SGV, SVBK, EKM, SVZ, AVZ, ai, JusPax, BGK, BGSB, BGB, BGR) sind für die vorgeschlagene Regelung.
Der Kanton NW kann die Regelung nur befürworten, sofern es sich um Mindestvorschriften des Bundes handelt. Ein Teil der Vernehmlassungsteilnehmer fordert, den Begriff der engen Verbundenheit klarer zu definieren (GL, EDU, ai). Für die FDP ist das Kriterium der engen Verbundenheit die Mindestvoraussetzung; es erscheine fraglich, weshalb im Ausland lebende Personen sich überhaupt einbürgern lassen wollen.
2. Ablehnende Stellungnahmen • 1 Partei (SP) lehnt die vorgeschlagene Regelung ab.
• 4 Wirtschafts- und Berufsverbände (SGB, Unia, CP, FER) sind gegen die vorge-
schlagene Regelung. • 2 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (ASO, SEK) sind mit der vorgeschlagenen Regelung nicht einverstanden.
Es wird kritisiert, dass die enge Verbundenheit mit der Schweiz ein unbestimmter Rechtsbegriff und zu restriktiv sei. In Anbetracht der bisherigen Praxis müsse die Verbundenheit mit der