Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/105: Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes · 53 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes Seite 34 E. Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer

Schweiz ausreichen (SP, SGB, Unia, SEK). Die Verbundenheit mit der Schweiz dürfe nicht primär von der Anzahl von Reisen in die Schweiz abhängig sein; schon die heutige Praxis der Wiedereinbürgerungen schliesse häufig Personen mit niedrigen Einkommen und aus fernen Ländern vom Schweizer Bürgerrecht aus, was einer ökonomischen Diskriminierung gleichkomme und inakzeptabel sei (SP, SGB, Unia, ASO). Gemäss dem CP ist der Begriff der engen Verbundenheit auf Gesetzesstufe zu präzisieren sowie der «3. Abschnitt: Wiedereinbürgerung» besser zu strukturieren.

Artikel 27: Nach Verwirkung und Verlust des Bürgerrechts (nur noch eine Bestimmung für die Wiedereinbürgerung)

1. Befürwortende Stellungnahmen • 25 Kantone befürworten die vorgeschlagene Regelung (ZH, BE, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU). • 4 Parteien (FDP, CVP, SP, EDU) stimmen der vorgeschlagenen Regelung zu.

• 3 Wirtschafts- und Berufsverbände (Travail.Suisse, CP, FER) befürworten die vor-

geschlagene Regelung. • 11 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, SGV, SVBK, SVZ, AVZ, ASO SFR, JusPax, BGSB, BGB, BGR) sind für die vorgeschlagene Regelung.

Es wird beantragt, die Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht in Art. 27 aufzunehmen (NW, SG, GR).

2. Ablehnende Stellungnahmen • 1 Partei (GPS) lehnt die vorgeschlagene Regelung ab.

• 2 Wirtschafts- und Berufsverbände (SGB, Unia) sind gegen die vorgeschlagene Re-

gelung. • 2 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (EKM, SEK) sind mit der vorgeschlagenen Regelung nicht einverstanden.

Die mit der Bestimmung einhergehende Verschärfung wird abgelehnt. Nachkommen von Auslandschweizern werde verunmöglicht, nach Verwirkung der 10-jährigen Frist das Schweizer Bürgerrecht zu erlangen (GPS, SGB, Unia, SEK).

Artikel 27: Einreichungsfrist für Wiedereinbürgerung

1. Befürwortende Stellungnahmen • 24 Kantone befürworten die vorgeschlagene Regelung (ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, JU). • 3 Parteien (FDP, CVP, SP) stimmen der vorgeschlagenen Regelung zu. • 1 Wirtschafts- und Berufsverband (Travail.Suisse) befürwortet die vorgeschlagene Regelung. • 10 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, SGV, SVBK, SVZ, AVZ, JusPax, BGK, BGSB, BGB, BGR) sind für die vorgeschlagene Regelung.

Die Aufenthaltsdauer nach Abs. 2 sei auf 2 Jahre (NE) bzw. auf 1 Jahr (JU) herabzusetzen. Ein Wiedereinbürgerungsgesuch bei Wohnsitz im Ausland solle bei enger Verbundenheit mit der Schweiz generell nach Eintritt der Verwirkung eingereicht werden können (TI).