Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/105: Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes · 53 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes Seite 41 E. Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer
Artikel 35: Gebühren Aufhebung Gebührenerlass für mittellose Bewerberinnen und Bewerber
1. Befürwortende Stellungnahmen • 20 Kantone befürworten die vorgeschlagene Regelung (BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, SH, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VS, GE, JU) • 2 Parteien (FDP, EDU) stimmen der vorgeschlagenen Regelung zu.
• 2 Wirtschafts- und Berufsverbände (Travail.Suisse, CP) befürworten die vorge-
schlagene Regelung. • 8 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, EKM, SVZ, AVZ, JusPax, BGSB, BGB, BGR) sind für die vorgeschlagene Regelung.
In der Praxis habe der Gebührenerlass kaum Relevanz gehabt (VS). Da lediglich kostendeckende Gebühren verlangt würden, sei die finanzielle Belastung zumutbar (GL, VS). Gestützt auf die Allgemeine Gebührenverordnung solle es möglich bleiben, mittellosen Personen die Gebühr zu erlassen (LU, GE, CP). Bei Abs. 3 wird vom SVZ und AVZ folgende Ergänzung gewünscht: „(…) können Bund, Kantone und Gemeinden eine Vorauszahlung der Gebühren verlangen.“. Gemäss dem Kanton BS ist Abs. 3 zu streichen, da sich das Vorgehen bezüglich Vorauszahlung, das in früheren Jahren Praxis war, nicht bewährt habe. Da das Inkasso durch die Kantone erfolgen müsse, werde dies zu einem erheblichen Abrechnungs- und Verrechnungsaufwand zwischen Bund und Kantonen führen. Die damit zusammenhängende Kontrolle des Rechnungs- und Mahnwesens stelle einen übermässig hohen Aufwand dar, für welchen die Ressourcen nicht vorhanden seien.
2. Ablehnende Stellungnahmen • 6 Kantone (ZH, FR, BL, AR, VD, NE) lehnen die vorgeschlagene Regelung ab. • 3 Parteien (CVP, SP, GPS) sind gegen die vorgeschlagene Regelung. • 3 Wirtschafts- und Berufsverbände (SGB, Unia, FER) lehnen die vorgeschlagene Regelung ab. • 7 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SGV, SVBK, KID, SFR, ai, BGK, SEK,) sind mit der vorgeschlagenen Regelung nicht einverstanden.
Da es Fälle geben werde, in denen ein Gebührenerlass sachgerecht erscheine, sei eine Ausnahmeregelung vorzusehen (ZH, FR, AR) oder ein Antragsrecht von mittellosen Bewerbern auf Erlass oder zumindest eine Herabsetzung der Gebühren zu prüfen (SEK). Der Erhalt des Schweizer Passes dürfe nicht vom Portemonnaie abhängig gemacht werden (NE, SP, GPS, SGB, Unia, KID, SFR).
Artikel 36: Nichtigerklärung Aufhebung der Zustimmung des Heimatkantons
1. Befürwortende Stellungnahmen • 24 Kantone befürworten die vorgeschlagene Regelung (ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VS, NE, GE, JU). • 4 Parteien (FDP, CVP, SP, GPS) sind für die vorgeschlagene Regelung.
• 5 Wirtschafts- und Berufsverbände (SGB, Unia, Travail.Suisse, CP, FER) befürwor-
ten die vorgeschlagene Regelung. • 11 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, SGV, SVBK, EKM, SVZ, AVZ, JusPax, SEK, BGSB, BGB, BGR) sind für die vorgeschlagene Regelung.
Die Regelung stösst vorbehaltlos auf Zustimmung.