Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/105: Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes · 53 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 44Fedlex · Ergebnisbericht
Vernehmlassungsbericht zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes Seite 44 E. Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer
Artikel 51: Nichtrückwirkung
1. Befürwortende Stellungnahmen • Alle Kantone befürworten die vorgeschlagene Regelung. • 5 Parteien (FDP, CVP, SP, GPS, EDU) sind für die vorgeschlagene Regelung.
• 5 Wirtschafts- und Berufsverbände (SGB, Unia, Travail.Suisse, CP, FER) befürwor-
ten die vorgeschlagene Regelung. • 13 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, SGV, SVBK, EKM, SVZ, AVZ, SFR, JusPax, BGK, SEK, BGSB, BGB, BGR) sind für die vorgeschlagene Regelung.
Es wird angemerkt, dass das bisherige Recht auch im Beschwerdeverfahren (CP, FER) oder das jeweils für den Betroffenen günstigere Recht Anwendung finden soll (SFR).
2. Ablehnende Stellungnahmen
Keine.
Artikel 52: Erleichterte Einbürgerung für das Kind eines schweizerischen Elternteils
1. Befürwortende Stellungnahmen • Alle Kantone befürworten die vorgeschlagene Regelung. • 3 Parteien (FDP, CVP, GPS) stimmen der vorgeschlagenen Regelung zu. • 4 Wirtschafts- und Berufsverbände (SAV, Travail.Suisse, CP, FER) befürworten die vorgeschlagene Regelung. • 12 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SSV, SGV, SVBK, EKM, SVZ, AVZ, ai, JusPax, BGK, BGSB, BGB, BGR) sind für die vorgeschlagene Regelung.
Es wird angemerkt, dass Abs. 1 nur für vor dem 1. Januar 2006 geborene ausländische Kinder gelten könne und der bisher geltende Art. 58a Abs. 3 BüG beizubehalten sei (CP).
2. Ablehnende Stellungnahmen • 2 Parteien (SP, EDU) lehnen die vorgeschlagene Regelung ab.
• 2 Wirtschafts- und Berufsverbände (SGB, Unia) sind gegen die vorgeschlagene Re-
gelung. • 2 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SFR, SEK) sind mit der vorgeschlagenen Regelung nicht einverstanden.
Gemäss der EDU ist eine Alterslimite einzuführen; werde diese überschritten, so hätten die gleichen Einbürgerungsbedingungen wie für andere erwachsene Ausländer zu gelten.