Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/108: Totalrevision des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz) · 59 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur Revision des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG)
1. Ausgangslage
Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag vom 2. April 1908 (VVG; SR 221.229.1), welches sich über einen längeren Zeitabschnitt bewährt hatte, ist in den letzten Jahrzehnten immer stärker in Kritik geraten.
Am 11. Februar 2003 wurde deshalb durch das damals noch zuständige eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eine Expertenkommission unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Anton K. Schnyder mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfes samt erläuterndem Bericht zur Totalrevision des Versicherungsvertragsrechts beauftragt.
Dabei hatte die Expertenkommission die bekannten politischen Anliegen einerseits, soweit sie nicht in die Teilrevision des VVG einflossen, und andererseits die Entwicklung des Versicherungsvertragsrechts in den Nachbarstaaten und im übrigen Europa einschliesslich der
Abgrenzung zum Sozialversicherungsrecht zu berücksichtigen.
Der Bericht und der Gesetzesentwurf hätten bis Ende 2004 vorliegen sollen. Da sich die Arbeiten als aufwendiger erwiesen als angenommen, wurde die Frist durch das mittlerweile zuständige Eidgenössische Finanzdepartement verlängert.
Die Expertenkommission reichte im August 2006 einen Vorentwurf samt erläuterndem Bericht ein, womit die Arbeiten der Expertenkommission beendet waren. In der Folge wurde das Bundesamt für Privatversicherung (BPV) beauftragt, gestützt auf den Expertenentwurf eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Am 21. Januar 2009 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung über den Entwurf zur Revision des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG). Die Vernehmlassungsfrist sollte ursprünglich am 30. April 2009 enden. Auf entsprechende Bitte seitens der Vernehmlassungsteilnehmer erstreckte der Bundesrat mit Schreiben vom 18. Februar 2009 die Frist bis zum 31. Juli 2009.
2. Vernehmlassungsverfahren und Auswertungskonzept
2.1. Vernehmlassungsverfahren
Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, 15 politische Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 Spitzenverbände der Wirtschaft sowie 46 versicherungsspezifische Organisationen eingeladen.
Von den Eingeladenen reichten 22 Kantone (alle ausser OW, SH, AI, GR), 7 politische Parteien (CVP, FDP.Die Liberalen, SP, SVP, EDU, EVP, Grüne Partei), 8 Spitzenverbände (economiesuisse, SGV, SAV, SBV, Schweizerische Bankiervereinigung, SGB, KV, Travail.Suisse) und 27 Organisationen (Ombudsfrau der Privatversicherung und der SUVA [inkl. Aussenstelle Lausanne und Lugano], Ombudsman der sozialen Krankenversicherer, SVVG, SIBA, ACA, IG B2B, VIB, SVV, santésuisse, IRV, Centre Patronal, Schweizerischer Anwaltsverband,
Rechtsberatungsstelle UP, SVR, SIRM, Stiftung für Konsumentenschutz, kf, FRC, acsi, EKK, Integration Handicap, TCS, H+, SGHVR, IGaSG) eine materielle Stellungnahme ein.