Bericht TAMV
Vernehmlassung 2008/16: Heilmittelverordnungspaket III · 6 Seiten
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Erläuterungen zum Heilmittelverordnungspaket III TAMV
Erläuterungen zur Änderung der TAMV
1 Ausgangslage
Die Tierarzneimittelverordnung ist am 1. September 2004 in Kraft getreten und enthält die Ausführungsbestimmungen zu den Art. 42 bis 44 des Heilmittelgesetzes (HMG; SR 812.21).
Die Tierarzneimittelverordnung hat folgende Ziele1:
- Fachgerechter Einsatz von Tierarzneimitteln: Ein Tierarzneimittel darf nur nach den Re-
geln der veterinärmedizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften verschrieben, abgegeben oder angewendet werden.
- Vermeidung von Rückständen in Lebensmitteln tierischer Herkunft: Hier überschneidet
sich das Heilmittelrecht mit dem Lebensmittelrecht. Die TAMV legt die Anforderungen an die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln fest und soll damit einen Beitrag leisten, dass Konsumentinnen und Konsumenten vor unerwünschten Arzneimittelrückständen in Lebensmitteln geschützt werden.
- Zum Schutz der Gesundheit der Tiere soll die Erhältlichkeit von qualitativ hochstehen-
den, sicheren und wirksamen Tierarzneimitteln gewährleistet werden. Unter klaren Voraussetzungen sollen auch Tierarzneimittel eingesetzt werden können, die nicht von Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut (Institut), zugelassen sind oder die nicht für die benötigte Indikation oder Zieltierart zugelassen sind.
Die Vorgaben der TAMV reichen weit in die praktische Anwendung und den Umgang mit Tierarzneimitteln hinein. Insbesondere ist die ursprüngliche stichprobenartige Endkontrolle von Lebensmitteln tierischer Herkunft durch die Prozesskontrolle ergänzt worden, was einem eigentlichen Paradigmenwechsel entspricht.
Die Umsetzung der TAMV wurde im Rahmen eines Projekts durch die involvierten Behörden2 eng begleitet. Dieses Projekt ist Ende 2007 abgeschlossen worden. Auf Grund der komplexen Thematik ist die Umsetzung der TAMV aber in gewissen Teilen immer noch nicht vollständig abgeschlossen (Bsp. Inspektionen in Detailhandelsbetrieben).
Bereits seit Ende 2006 wird von verschiedener Seite angeregt, einzelne Punkte der TAMV zu revidieren. Auf Grund der gestaffelten und nicht vollständig abgeschlossenen Umsetzung der TAMV ist jedoch eine generelle Überarbeitung verfrüht. Einzelne dringliche Probleme aus dem Vollzug, insbesondere die Sondereinfuhr von nicht zugelassenen Arzneimitteln und die Frage der Umwidmung, sollen jedoch rasch an die Bedürfnisse der Praxis angepasst werden.
2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Anpassungen im Bereich der Sondereinfuhr von nicht zugelassenen Arzneimitteln bringen Erleichterungen für die einführenden Medizinalpersonen und verbessern damit die Ver-
1 Art. 1 TAMV
2 Projekt Umsetzung TAMV; Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut, Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT), Bundesamt für Gesundheit (BAG) Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte GST, Schweizerischer Bauernverband 2/6 Februar 2009