Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/17: Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) und Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung · 80 Seiten
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Präventionsgesetz – Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
2 Zusammenfassung der Ergebnisse
Zur Vernehmlassung wurden neben den ständigen Adressaten nach Artikel 4 Absatz 2, Buchstaben ad des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (Vernehmlassungsgesetz, VlG)1 weitere Organisationen eingeladen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat insgesamt 150 Antworten und Stellungnahmen von angeschriebenen Vernehmlassungsadressaten erhalten. Alle Kantone, 8 politische Parteien und 114 weitere Organisationen und Institutionen haben geantwortet. 5 begrüsste Vernehmlassungsadressaten (ACS, hepa, NDA, SGG und SKBS) verzichteten explizit darauf, sich an der Vernehmlassung zu beteiligen. Zusätzlich sind 85 Stellungnahmen von Organisationen und Privatpersonen (5 Stellungnahmen) eingegangen, die nicht angeschrieben wurden (siehe Tabelle 1; Details vgl. Tabelle im Anhang 3).
Tabelle 1: Übersicht über die eingegangenen Antworten
Antworten Total Antworten Total
Kategorie nicht begrüsst begrüsste Antworten begrüsste Kantone 26 2626
Parteien 14 88
Weitere Organisationen 170 116 80196
Private 55
Total 210 150 85235
Die nachfolgend aufgeführten, meist kantonal oder regional tätigen Organisationen haben sich explizit den Stellungnahmen von anderen Vernehmlassungsteilnehmenden angeschlossen und werden im Weiteren nur noch in den statistischen nicht aber in den inhaltlichen Auswertungen aufgeführt:
– CBR schliesst sich der Stellungnahme von BK an.
– LU AG schliesst sich der Stellungnahme von LUS an.
– FDG, KL FR, LU FR und LU LU schliessen sich der Stellungnahme von GELIKO an.
– BDG, DGO, DG RB und SoDG schliessen sich der Stellungnahme von SDG an.
– SHV ZH schliesst sich der Stellungnahme von SHV an.
– SGCI schliesst sich der Stellungnahme von ECON an.
Folgende Organisationen schliessen sich in ihren Stellungnahmen explizit den Rückmeldungen anderer Vernehmlassungsadressaten an, werden aber aufgrund ihrer Bedeutung nachfolgend auch in den inhaltlichen Auswertungen eigenständig aufgeführt:
– AFG, HS LU, ISPM BE, ISPM VD, KHM, NEK, NICER und Pharma schliessen sich der Stellung-
nahme von PHS an.
– DCHL schliesst sich der Stellungnahme von FSucht an, BSS und EVS derjenigen von SVBG.
– Identische Stellungnahmen von ANCV, SEVS, VinCH und VSW.
– Identische Stellungnahmen von SDG und SGED.
– Identische Stellungnahmen von nutrinet und SAPS.
Die nachfolgend aufgeführten Querverweise zwischen verschiedenen Stellungnahmen werden in der inhaltlichen Auswertung nicht wiedergegeben:
– TG unterstützt die Stellungnahme von FDK.
– BL, BS, JU und NE unterstüzen die Stellungnahme von VBGF.