Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/23: Teilnahme am Aussengrenzenfonds · 10 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
2.2 Ablehnung
Parteien: EDU, SVP
Bemerkungen:
Die EDU ist der Ansicht, dass es sich hier um eine überflüssige Scheinvernehmlassung handelt, da aufgrund des abgeschlossenen Schengen-Assoziierungs-abkommens inhaltlich keine Änderungen vorgenommen werden könnten. Die Schweiz sei gezwungen, diese Weiterentwicklung unverändert zu übernehmen. Sie lehnt das bestehende Abkommen zur Assoziierung der Schweiz an Schengen/Dublin daher grundsätzlich ab und damit auch die finanzielle Beteiligung der Schweiz am Aussengrenzenfonds. Einerseits erachtet die EDU es als richtig, dass die Schweiz bezogene Dienst- und Hilfeleistungen korrekt entschädigt, andererseits ist sie aber mit der vorgeschlagenen finanziellen Beteiligung nicht einverstanden, da ihrer Ansicht nach der Schweiz ein Mitspracherecht für die Verteilung der Gelder fehlt. Weiter ist die EDU überzeugt, dass mit einer Investition dieser Gelder in unser eigenes Sicherheitssystem, d.h. in das Grenzwachtkorps und das kantonale Polizeikorps, im Gesamten ein besseres Ergebnis erzielt werden könnte.
Die SVP lehnt eine Beteiligung der Schweiz am Aussengrenzenfonds und damit den Aufbau einer Grenzinfrastruktur, für deren Effizienz die Schweiz nicht garantieren könne, ab. Die SVP ist der Ansicht, dass die ausgedehnte Seegrenze in Griechenland und Italien nicht kontrollierbar sei und verlangt eine Wiederaufnahme wirksamer Kontrollen an unseren eigenen Landesgrenzen.
2.3 Enthaltung
Kantone: AI, AR, GL, ZG
Interessierte Kreise: ASO, PLJS, SAV, VSAA, SVZ
Bemerkungen:
GL verzichtet auf weitere Anmerkungen, da die Umsetzung des Aussengrenzenfonds lediglich Auswirkungen auf den Bund nach sich zieht, bei den Kantonen hingegen zu keinem Mehraufwand führen wird.