Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/23: Teilnahme am Aussengrenzenfonds · 10 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
II. Besonderer Teil
1. Vorbemerkung
Der besondere Teil stellt die Meinungen der an der Vernehmlassung Beteiligten dar. Danach wird zwischen einer Zustimmung oder einer Ablehnung am Aussengrenzenfonds sowie einer Enthaltung unterschieden.
2. Beteiligung der Schweiz am Aussengrenzenfonds
2.1 Zustimmung
Kantone: AG, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI,
UR, VD, VS, ZH
Interessierte Kreise: CP, economiesuisse, EKM, FER, KKJPD, SGB, SGV, SRK, SSV, SWISS
Parteien: CSP, CVP, FDP.Die Liberalen
Bemerkungen:
BE hält fest, dass mit dem Schengen-Assoziierungsabkommen die Personenkontrollen an den Binnengrenzen grundsätzlich wegfallen würden. Dieser Wegfall werde in erster Linie durch eine verbesserte polizeiliche Zusammenarbeit und eine Stärkung der Aussengrenzenkontrollen kompensiert. Daher sei eine finanzielle Beteiligung der Schweiz am Aussengrenzenschutz unerlässlich. Die Verantwortung dafür dürfe nicht allein auf den aus geografischen Gründen vom Migrationsdruck zuerst betroffenen Staaten lasten, sondern müsse von allen Schengen- sowie von allen assoziierten Staaten gemeinsam getragen werden. Daher begrüsst BE die Übernahme der Weiterentwicklungen sowie der Abschluss der Zusatzvereinbarung. Trotzdem weist BE darauf hin, dass die Umsetzungskosten im Zusammenhang mit der Assoziierung an Schengen/Dublin im Vorfeld der Abstimmung besser hätten kommuniziert werden müssen. Diese Kosten seien offensichtlich massiv unterschätzt oder zu wenig sorgfältig abgeklärt worden.
Economiesuisse informiert darüber, dass die Schweizer Wirtschaft das Schengen-Assoziierungsabkommen begrüsst. Die Tatsache, dass die Schweiz nur Nettobeitragszahler sei, rechtfertige sich durch den Umstand, dass die Schweiz ausser im Rahmen ihrer Flughäfen nicht über Schengen-Aussengrenzen verfüge und aufgrund von Schengen ihre Kosten im Bereich des Grenzschutzes reduzieren könne. Der Beitrag an diejenigen Schengen-Mitgliedstaaten, die auch für die Schweiz aufgrund ihrer Schengen-Aussengrenze zusätzliche Belastungen auf sich nehmen würden, sei daher gerechtfertigt.