Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/30: Verordnung über die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (Kinderbetreuungsverordnung; PAVO) und Adoptionsverordnung (AdoV) · 59 Seiten

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nalität, fehlende Statistiken und lückenhafte historische Aufarbeitung des Pflegekinderwesens. Zu diesem Bericht nahm der Bundesrat am 23. August 2006 Stellung. Mit einigen Empfehlungen erklärte er sich einverstanden, andere lehnte er ab. Um den Revisionsbedarf abzuklären, beauftragte der Bundesrat das EJPD, die Meinung der Kantone einzuholen.

1.2.2 Vernehmlassung der Kantone zur Revisionsbedürftigkeit der PAVO

Die Vernehmlassung der Kantone zur Revisionsbedürftigkeit der PAVO ergab, dass die Mehrheit eine Revision als sinnvoll oder notwendig erachtete. Lediglich 8 Kantone lehnten eine solche ab, hauptsächlich jedoch mit der Begründung, nicht die gesetzlichen Regelungen seien das Problem, sondern der anspruchsvolle Vollzug.

Zu den zentralen Anliegen der Kantone gehören:

ƒ die Beseitigung des Mangels an statistischem Zahlenmaterial,

ƒ die Schaffung einheitlicher Standards sowie eine Vereinheitlichung der Praktiken und

Abläufe in den Kantonen,

ƒ die Professionalisierung des Pflegekinderwesens,

ƒ zwingend anzubietende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegeeltern,

ƒ Regeln in Bezug auf die internationale Platzierung von Pflegekindern sowie

ƒ die Erstreckung der Bewilligungspflicht in der Familienpflege auf die gesamte Dauer der

Unmündigkeit (heute bis Ende der Schulpflicht bzw. bis zum 15. Altersjahr) und

ƒ die Verkürzung der bewilligungspflichtigen Aufenthaltsdauer von aktuell drei Monaten.

1.2.3 Schweizerischer Nationalfonds (NFP 52): Pflegefamilien und Heimplatzierungen in Planung und Vollzug

Der Nationalfonds hat zwischen Mai 2003 und Ende Juni 2006 eine Studie zum Thema Pflegefamilien und Heimplatzierungen in Planung und Vollzug durchgeführt1. Die Studie stand unter der Leitung von Dr. Kurt Huwiler (Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime). Im Rahmen einer Längsstudie wurde die Platzierung von 43 Kindern und Jugendlichen mit Wohnsitz in den Kantonen Zürich, St. Gallen und Thurgau untersucht. Von diesen 43 Kindern und Jugendlichen wurden 9 in Pflegefamilien und 34 in Heimen untergebracht. Alle von der Platzierung direkt betroffenen Personen (Eltern, Kinder bzw. Jugendliche, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heime sowie Pflegefamilien) wurden dreimal befragt: vor der Platzierung, ein zweites Mal 6 Monate und ein letztes Mal 13 Monate nach der Platzierung.

Aus den Resultaten der ausgewerteten Studie wurden folgende Empfehlungen formuliert:

ƒ Staatliche Organe sollten verbindliche Standards der Massnahmenplanung und der Qua-

litätssicherung bei Fremdplatzierungen vorgeben. Bei jeder Platzierung müssen (mindestens) zwei Fachleute beteiligt sein.

ƒ Die Verantwortung für Heim- und Pflegefamilienplatzierungen ist ausgebildeten Fachkräf-

ten zu übertragen. Deren Weiterbildung und fachliche Unterstützung durch Kompetenzzentren, Übersetzungsdienste und erprobte Hilfsmittel u.a. sollte verbessert werden.

1 http://www.nfp52.ch/d_dieprojekte.cfm?Projects.Command=details&get=4