Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten

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6.3 Verknüpfung mit dem EU-Emissionshandel: Stand der Umsetzung

Der Bundesrat strebt eine Verknüpfung mit dem Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EU-ETS) an. Dafür muss ein Staatsvertrag über die gegenseitige Anerkennung der Emissionsgutschriften zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossen werden. Informelle technische Gespräche zwischen der EU-Kommission und der Schweiz haben einige Punkte aufgezeigt, die einer raschen Verknüpfung der Emissionshandelssysteme aus Sicht der Europäischen Kommission zurzeit noch entgegenstehen. Dazu gehören:

• die Freiwilligkeit des Schweizer Emissionshandelssystems,

• die nicht im System einbezogenen Raffinerien,

• die Verwendung der temporär gültigen Zertifikate für (Wieder-) Aufforstungsprojekte in Entwicklungsländern,

• die Frachtzielkorrektur (Wachstumskorrektur), welche die Schweiz bis und mit 2010 anwendet und

• die aufgrund der tiefen CO2-Abgabe auf Brennstoffen niedrige Sanktion.

Die Europäische Kommission zeigt sich interessiert, die informellen technischen Gespräche periodisch zu vertiefen. Sie erachtet eine Verknüpfung aber nur dann als sinnvoll, wenn eine langfristige Kontinuität gesichert ist. Dies bedingt, dass die Schweiz nach 2012 über ein EU-kompatibles Emissionshandelssystem nach dem Prinzip von Cap-and-Trade verfügen müsste. Der Bundesrat wird gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung über die Revision des CO2-Gesetzes einen diesbezüglichen Vorschlag entwickeln.