Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 113 Seiten

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6.2 Neue Richtlinien, Zeitplan der Verabschiedung

Für die Klimapolitik nach 2012 hat die EU unilateral eine Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen um mindestens 20% bis 2020 im Vergleich zu 1990 vorgeschlagen. Im Rahmen eines internationalen Klimaschutzabkommens und sofern sich andere Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsreduktionen und die wirtschaftlich weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländer zu einem ihren Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten angemessenen Beitrag verpflichten, will die EU ihr Reduktionsziel für das Jahr 2020 auf minus 30% im Vergleich zu 1990 erhöhen.

Im Hinblick auf dieses Ziel hat die Kommission im Januar 2008 einen Vorschlag zur Änderung der bestehenden Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten veröffentlicht.155 Eine Verknüpfung des Systems mit Drittländern ist auch gemäss dem Richtlinienvorschlag möglich. Die Verknüpfung ist jedoch nur mit verbindlichen Emissionshandelssystemen für Treibhausgasemissionen möglich, die Obergrenzen für absolute Emissionen vorgeben. Für die Lastenteilung unter den Mitgliedstaaten veröffentlichte die Kommission im Januar 2008 ebenfalls einen Vorschlag.156 Dieser sieht für die Mitgliedstaaten Reduktionsziele für das Jahr 2020 im Vergleich zu den Emissionen aus dem Jahr 2005 in der Bandbreite von -20% bis +20% vor.

Darüber hinaus will die EU verbindlich festlegen, dass bis 2020 mindestens 20% des Energieverbrauchs der EU durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Die Europäische Kommission hat im Januar 2008 einen entsprechenden Richtlinienvorschlag veröffentlicht.157 Mit diesem Richtlinienvorschlag soll für den Anteil erneuerbarer Energiequellen am Energieverbrauch ein verbindliches Ziel von insgesamt 20% und ein für jeden Mitgliedstaat verbindlicher Biokraftstoff-Mindestanteil im Verkehrssektor von 10% festgelegt werden, sowie verbindliche nationale Ziele, die entsprechend dem EU-Gesamtziel von 20% bis 2020 umgesetzt werden müssen.

Ein weiterer Vorschlag für eine Richtlinie betrifft die Förderung der geologischen Speicherung von Kohlendioxid.158

Die Richtlinienvorschläge befinden sich im Mitentscheidungsverfahren. Mit der Verabschiedung des Klima- und Energiepaketes der EG wird per Ende 2008 / Anfang 2009 gerechnet.

155 KOM(2008) 16 endg.

156 KOM(2008) 17 endg.

157 KOM(2008) 19 endg.

158 KOM(2008) 18 endg.