Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/32: Revision des CO2-Gesetzes · 50 Seiten
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sen Voraussetzungen. SP, SGV und die Wirtschaftsverbände (ohne STV) unterstützen zwar die Koordinationsfunktion auf Bundesebene. Sie verlangen aber, dass die Massnahmenumsetzung primär in der Kompetenz der Kantone ist. SAB, STV und 1 Diverser unterstützen ebenfalls die Koordinationsfunktion des Bundes, fordern aber die Wahrung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen. GL hingegen will dem Bund nur in gewissen Sachgebieten die Koordinationsfunktion zugestehen, wobei die Umsetzungskompetenz auch in diesen Gebieten auf Kantonsebene bleiben soll.
GR und CENTRE PATRONAL stehen der Koordinationsfunktion des Bundes kritisch gegenüber. GR verlangt die Wahrung der verfassungs- und gesetzmässigen Verantwortlichkeiten sowie die Einschränkung der Koordinationsfunktion des Bundes auf festgelegte Sachgebiete. Auch CENTRE PATRONAL will dem Bund keine Generalkompetenz erteilen. Bund und Kantone sollen sich die Kompetenzen teilen.
2 Spitzenverbände und -organisationen (economiesuisse, FER), 4 Wirtschaftsverbände (alu.ch, FH, TVS, VSIG), 5 Energieorganisationen und -unternehmen, 7 Verkehrsorganisationen und - unternehmen, sowie 3 Diverse lehnen die Koordinationsfunktion des Bundes ab. Grösstenteils verlangen sie eine Beschränkung der Koordinationsfunktion auf Schadensfälle. 1 Energieorganisation fordert hingegen die Bildung von interkantonalen Koordinationsgremien an Stelle der Koordinationsfunktion des Bundes.
8 Kantone (AG, AI, BL, LU, SH, SZ, TG, VD), 2 kantonale Konferenzen (BPUK, FDK), 3 Parteien (CVP, FPS, SVP), 2 Spitzenverbände und -organisationen (Gemeindeverband, SMV), 8 Wirtschaftsverbände (AIHK, bauenschweiz, KMU-Forum, SMU, usic, VBSA, VSMR, VSSV), 3 Energieorganisationen und -unternehmen, 3 Umweltorganisationen, 3 Verkehrsorganisationen und -unternehmen, 3 Unternehmen, sowie 6 Diverse nehmen zu diesem Punkt keine Stellung.
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