Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/35: Verordnung über den Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen (Treibstoff-Ökobilanzverordnung, TrÖbiV) · 11 Seiten

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N° de référence: H473-0482

Produktionsort anwendbare soziale Gesetzgebung, zumindest aber die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten worden sind. Gemäss Art. 19d MinöStV ist das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement für diese Beurteilung zuständig. Über die Steuererleichterung entscheidet die Oberzolldirektion im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Umwelt sowie dem Staatssekretariat für Wirtschaft. Sind die ökologischen und sozialen Mindestanforderungen nicht erfüllt, hat der Gesuchsteller die vollumfängliche Mineralölsteuer zu entrichten.

Hersteller und Importeure von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen können biogene Treibstoffe bereits jetzt in der Schweiz in Verkehr bringen. Seit dem Inkrafttreten der MinöStV am 1. Juli 2008 können Hersteller und Importeure einen Antrag auf Mineralölsteuererleichterung stellen. Solche Anträge werden nach ihrem Eintreffen geprüft. Die definitiven Ergebnisse des Prüfverfahrens betreffend den Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz teilt das BAFU hingegen der Oberzolldirektion erst ab Inkrafttreten der TrÖbiV in einem Prüfbericht mit.

2 Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Verordnung des UVEK über den Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen wurde am 18. Juni 2008 in Anhörung geschickt. Von den direkt betroffenen Adressaten haben insgesamt 70 eine Stellungnahme eingereicht, darunter 24 Verbände oder Unternehmen aus der Treibstoffbranche, 19 Kantone, 12 Umwelt- und Konsumentenschutzverbände, 7 Forschungseinrichtungen oder –verbände und 8 Parteien oder Bundesämter.

Die Verordnung des UVEK über den Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen wird von den Teilnehmern an der Anhörung generell positiv aufgenommen. Sie befürworten sowohl die allgemeine Stossrichtung als auch die gewählte Methode zum Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen im Vergleich zu fossilem Benzin und stellen die Vorreiterrolle des Bundes bei der Reglementierung und beim Vollzug der Verordnung nicht in Frage. In keiner der Stellungnahmen wird der Gesamtinhalt kategorisch abgelehnt.

Kritikpunkte und Änderungswünsche äusserten die meisten Teilnehmer an der Anhörung vor allem zu drei Aspekten: Komplexität des Verfahrens, Überprüfung der Angaben und Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion.

Hinsichtlich einer Vereinfachung des Verfahrens bedauern die meisten Teilnehmer an der Anhörung aus der Treibstoffbranche die Komplexität des Verfahrens, insbesondere die Fülle von Angaben, die ein Gesuchsteller liefern muss. Sie äussern auch Befürchtungen in Bezug auf die Überprüfung, die Zuverlässigkeit und die Nachvollziehbarkeit der Angaben. Die Schweizer Produzenten fordern, dass für in der Schweiz angebaute Rohstoffe der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) akzeptiert wird, um darzulegen, dass die biologische Vielfalt durch den Anbau nicht gefährdet ist. Auch die Importeure schlagen vor, dass zur Vereinfachung des Verfahrens international anerkannte Labels und Regelungen verwendet werden.

Wie bereits erwähnt wurde, äusserten viele an der Anhörung beteiligten Vertreter der Treibstoffbranche, der Kantone und der Umweltorganisationen Bedenken hinsichtlich der Überprüfung, der Zuverlässigkeit und der Nachvollziehbarkeit der Angaben. Die Teilnehmer an der Anhörung schlagen deshalb den Beizug von unabhängigen und anerkannten Experten zur Überprüfung der Angaben vor. Des Weiteren sollte die Überprüfung dieser Daten keine hohen Kosten verursachen. Manche Teilnehmer sind ferner der Auffassung, dass die Überprüfung von Angaben aus dem Ausland ohne die Verwendung bereits

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