Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/35: Verordnung über den Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen (Treibstoff-Ökobilanzverordnung, TrÖbiV) · 11 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht
N° de référence: H473-0482
2. Abschnitt: Anforderungen an den Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz
Artikel 3: Art der Treibstoffe
Die Branche vertritt die Auffassung, dass die Qualitätsstandards für Treibstoffe berücksichtigt werden müssen.
Sie schlägt ausserdem vor, dass für einen Treibstoff aus erneuerbaren Rohstoffen aus einem bestimmten Land keine weitere Untersuchung durchgeführt werden muss, wenn die ökologische Gesamtbilanz für den gleichen Treibstoff aus demselben Land positiv ausgefallen ist. Ist die Bilanz negativ, sollte der Gesuchsteller die Möglichkeit haben, Zusatzinformationen zu liefern und zu erfahren, welche Elemente zu einer positiven Bilanz führen könnten.
Nach Ansicht eines Forschungsinstituts werden die Biotreibstoffe beim internationalen Transport in grossen Containern vermischt, weshalb es keine Garantie für die Nachvollziehbarkeit und die Art des Treibstoffs bis zur Tankstelle geben könne.
Artikel 4: Gefährdung des Regenwaldes (oder anderer CO2-speichernder Ökosysteme) und der biologischen Vielfalt
Der 1. Januar 2006 ist nach Ansicht der Umwelt- und Konsumentenschutzverbände zu spät, weshalb sie den 1. Januar 2003 vorziehen. Zwei Kantone schlagen eine Überprüfung der letzten 10 Jahre vor. Verschiedene Forschungseinrichtungen und ein Branchenvertreter schlagen den 1. Januar 2004 vor, um bereits bestehenden und anerkannten Standards zu entsprechen.
Ein Branchenvertreter äussert sich skeptisch hinsichtlich der Zuverlässigkeit und der Qualität der Angaben. Die Überprüfung dieser Angaben sollte keine hohen Kosten verursachen.
Ein anderer Branchenvertreter ist der Auffassung, dass die Hersteller von Treibstoffen aus Rohstoffen, die in der Schweiz oder in Europa angebaut wurden, den Anbauort nicht zu beschreiben brauchen.
Laut Branchen-, Umweltschutz- und Konsumentenschutzverbänden sind beim Anbau der Rohstoffe in der Schweiz die Anforderungen an den Schutz der biologischen Vielfalt und anderer CO2-speichernder Ökosysteme durch den Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erfüllt.
Artikel 5: Anbau der Rohstoffe
Ein Teil der Branche schätzt, dass es praktisch unmöglich ist, Angaben aus dem Ausland zu überprüfen. Wie sie für Artikel 4 verlangt haben, sind sie der Meinung, dass für die Schweiz der Nachweis des Ökologischen Leistungsnachweises für die Anforderungen an den Anbau der Rohstoffe genügt.
Ein anderer Branchenvertreter weist darauf hin, dass die ökonomische Allokation nicht der von der EU empfohlenen Methode entspricht (nämlich die Allokation über den Energiegehalt, da leichter anzuwenden). Bei der ökonomischen Allokation schneiden seiner Ansicht nach Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen schlechter ab als fossiles Benzin.
5/11 372/2006-01417/05/20/03/H473-0482