Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/36: Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) · 7 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Referenz/Aktenzeichen: I272-2443
Bern, 1. Juli 2009
Änderung der Verordnung über den Schutz
vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
Ergebnisse der Anhörung
Inhaltsverzeichnis
1 Anhörungsvorlage
2 Eingegangene Stellungnahmen
3 Gesamtbeurteilung der Vorlage
4 Stellungnahmen zur Anlagedefinition für Mobilfunksendeanlagen
5 Stellungnahmen zu den weiteren Anpassungen
6 Weitere Anliegen
1 Anhörungsvorlage
Am 9. Dezember 2008 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Entwurf zu einer Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) in die öffentliche Anhörung geschickt, mit Frist bis 28. Februar 2009.
Anlass für die Änderung war ein Entscheid des Bundesgerichts vom November 2007 im Zusammenhang mit der Bewilligung von zwei benachbarten Mobilfunksendeanlagen. Konkret ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen benachbarte Antennen als eine gemeinsame Anlage im Sinne der NISV zu behandeln sind. Das Gericht erachtete die bisherige diesbezügliche Vollzugspraxis zwar grundsätzlich als zweckmässig, stellte aber gleichzeitig fest, dass ihr die Rechtsgrundlage fehle.
Mit der zur Anhörung vorgelegten Änderung der NISV soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit die bisherige Praxis - mit gewissen Modifikationen - weitergeführt werden kann. Das Änderungsvorhaben wurde ausserdem zum Anlass genommen, verschiedene Präzisierungen, die auf Empfehlungsstufe bereits eingeführt waren, in die NISV zu integrieren, sowie redaktionelle Bereinigungen vorzunehmen. Diese betreffen neben den Mobilfunksendeanlagen in erster Linie die Hochspannungsleitungen und Transformatorenstationen.
1/7 312/2005-02200/02/02/02/10/21/03/02/I272-2443