Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/36: Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) · 7 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: I272-2443

• In der Standardstellungnahme 1 wird verlangt, die Legitimation für Einsprachen und Be-

schwerden gegen geplante Hochspannungsleitungen sei explizit in der NISV zu regeln. Die Legitimation solle allen zugesprochen werden, die unter ungünstigsten Betriebsbedingungen der Leitung einem Magnetfeld von über 10% des Anlagegrenzwertes ausgesetzt seien.

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